Unter welcher Voraussetzung kann ein Vermittlungsausschuss angerufen werden?

3 Antworten

Meinem Verständnis nach muss eine absolute Mehrheit der Vertreter im Bundesrat für die Anrufung des Vermittlungsausschusses stimmen. Anderenfalls kommt es nicht dazu.

Die letzte mir bekannte Analyse zur Teil-Legalisierung von Cannabis:

https://twitter.com/CSCMainbud/status/1768520733292888087


GuteQuestion4 
Fragesteller
 17.03.2024, 08:51

Was bedeutet denn "absolute" Mehrheit? Ist dann mit einer Stimme mehr alles getan? Weißt du aktuell wie viele Mitglieder dafür/dagegen sind bzw. Welche sich enthalten und automatisch dafür sind?

0
aalbtraum, UserMod Light   17.03.2024, 08:57
@GuteQuestion4

Genau. Absolute Mehrheit = Mindestens 1 Stimme mehr als die Hälfte der Stimmen. Ich selbst verfolge auch nur die vorhandenen Analysen. Siehe Twitter-Link in meiner Antwort.

0
matrix791  17.03.2024, 09:19
@aalbtraum, UserMod Light

Bundesrat = einfache Mehrheit = 1 Stimme mehr- als die andere Seite ( beispiel= 7 stimmen gegen den Ausschuss- 6 stimmen für den Auschussr / 3 Enthalten sich = dann haben die 7 gewonnen.

1

Im Bundestag ist das Gesetz schon durch.

Gegen das Gesetz kann der Bundesrat nichts mehr tun. Da Gesetze nicht durch den Bundesrat gemacht werden- der Bundesrat kann aber in einer Abstimmung beschließen mit einer einfachen Mehrheit( also über 50%) , das ein Vermittlungsauschuss einberufen wird- der sich dann nochmal mit dem Bundestag zusammensetzt, um einzelne Positionen des Gesetzes nochmal zu überarbeiten( beispiel: der Bundestag hat vergessen, einzelne richtlinien des gesetzes genau zu difinieren).

Dazu muss im Bundesrat eine einfache Mehrheit für den Vermittlungsausschuss stimmen. Der Bundesrat , setzt sich aus den Bundesländern zusammen.

stand gestern- sind 7 Bundesländer gegen den Vermittlunsausschuss- 3 - einhalten sich der Stimme- 3 sind für den Vermittlungsauschuss und 3 wissen es noch nicht( diese 3 sind aber SPD geführt- ). Aber bis zum 22.3 kann sich auch noch was ändern in der Ausrichtung.


GuteQuestion4 
Fragesteller
 17.03.2024, 09:02

Was wäre deine Spekulationen zu dem Ergebnis? Jetzt weiß ich wie sich Fußballfans fühlen.

0
matrix791  17.03.2024, 09:10
@GuteQuestion4

das ist jetzt mene Persönliche Vermutung: ich denke , es wird kenen Vermittlungsauschuss geben - da die 3 Unentschlossenen- SPD geführt sind und die sich nicht gegen die Regierung stellen werden . selbst wenn diese 3 sich als " enthalten" angeben- würden die 3 CDU länder keine Mehrheit haben.

mal so am Rande: wenn das alles so einfach wäre und jede Partei ein Gesetz verhindern könnte- wieso haben dann die CDU/CSU länder nicht gegen die aufhebung der Agrasubventionen auch einen Vermittlungsauschuss einberufen? Dann hätte es die ganzen Bauernproteste nicht gegeben- oder haben die CDU Länder mit absicht keinen Vermittlungsauschuss einberufen- weil es für die Länder besser war , wegen dem zukünftigen Wahlkampf oder um die Regierung schlecht da stehen zu lassen ?

1
GuteQuestion4 
Fragesteller
 17.03.2024, 09:22
@matrix791

Eine sehr gute Argumentation. Allerdings bin ich nicht so gut Informiert und jeder Fall bzw. jede neue Gesetzgebung ist individuell. Auf das aktuelle Thema bezogen ist das schon etwas was was seit Ewigkeiten im Raum steht. Es wäre ein Skandal da es dann komplett begraben wird wie Lauterbach auf Twitter behauptet.

0
matrix791  17.03.2024, 09:29
@GuteQuestion4

na, das mit dem komplett begraben ist auch wieder nur Panikmache.

nochmal- Dervermittlungsauschuss- kann das Gesetz nicht verhindern- nur hinauszögern- da er sich mit den einzelnen Punkten nochmal befassen muss mit dem Bundestag bevor es dann komplett in Kraft treten kann.

Das dumme an dem Vermittlungsauschuss- der ist zur Zeit CDU geführt- sie können also entscheiden, wan sie mit de rBearbeitung anfangen und wie lange sie sich Zeit lassen- aber auch da geht es nicht ewig - da im September die neue Wahl ansteht- wer den Vermittlungsauschuss führt, und da sieht alles gegen die CDU aus. Deswegen wird in vielen Medien gesagt" sie können es hinaus zögern bis September.

0
GuteQuestion4 
Fragesteller
 17.03.2024, 09:11

Wie kann sich die Ausrichtung noch ändern? Heute so, morgen so je nach Laune oder wieso ist das immer alles so schwammig? Vor allem warum so spannend?

0
matrix791  17.03.2024, 09:17
@GuteQuestion4

in jedem Bundesland hat jede Partei Wähler und auch stehen in jedem Bundesland in zukunft ( je nach Bundesland in 3 oder2 oder 1 Jahr) wahlen an. Und jeder Politker will so lange im Amt bleiben wie möglich.

Stell dir mal vor - der Herr Söder- schreit Monatelang in Bayern, er macht alles gegen das Gesetz( wieso hat er das im Bundesrat nicht gegen die Agrasubventionen gemacht? Bauern=egal- aber bei den Kiffern hängt er sich ins Zeug? ) aber im Bundesrat sagt er nichts gegen das Gesetz? da verliert man wähler und macht sich bei seinen Wählern unbeliebt. Die Politik ist eine Kampfarena, wo jeder nur an sich selber denkt.

0
GuteQuestion4 
Fragesteller
 17.03.2024, 09:26
@matrix791

Das wäre ja ein Vergleich Äpfel/Birnen. Abgas mit Suvhtprävention. Da sterben Jugendliche dran an dem gestreckten Cannabis. Teils so gestreckte Gras, da ist Abgas gesünder.

1

Der Vermittlungsausschuss nimmt auf Verlangen des Bundesrates zusammen. Das heißt eine Mehrheit der Sitmmen des Bundesrates darauf entfallen gegen ein Gesetz Einspruch erheben beziehungswiese abzulehnen.

Es wird hierbei zwischen gesetzen unterschieden, welche nach der Verabschiedung im Bundestag der Zustimmung des Bundesrates bedürfen (Zustimmungsgesetz) und Gesetzen, welche nicht der Zustimmung bedürfen (Einspruchsgesetz).

Alternativ können bei einem zustimmungsbedürftigen Gesetz sowohl die Bundesregierung (im Zweifel durch die RIchtlinienkompetenz des Bundeskanzlers) und der Bundestag den Vermittlungsausschuss einberufen.

Geregelt wird dies im Art. 77 GG

Art 77 
(1) Die Bundesgesetze werden vom Bundestage beschlossen. Sie sind nach ihrer Annahme durch den Präsidenten des Bundestages unverzüglich dem Bundesrate zuzuleiten.
(2) Der Bundesrat kann binnen drei Wochen nach Eingang des Gesetzesbeschlusses verlangen, daß ein aus Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates für die gemeinsame Beratung von Vorlagen gebildeter Ausschuß einberufen wird. Die Zusammensetzung und das Verfahren dieses Ausschusses regelt eine Geschäftsordnung, die vom Bundestag beschlossen wird und der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Die in diesen Ausschuß entsandten Mitglieder des Bundesrates sind nicht an Weisungen gebunden. Ist zu einem Gesetze die Zustimmung des Bundesrates erforderlich, so können auch der Bundestag und die Bundesregierung die Einberufung verlangen. Schlägt der Ausschuß eine Änderung des Gesetzesbeschlusses vor, so hat der Bundestag erneut Beschluß zu fassen.
(2a) Soweit zu einem Gesetz die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist, hat der Bundesrat, wenn ein Verlangen nach Absatz 2 Satz 1 nicht gestellt oder das Vermittlungsverfahren ohne einen Vorschlag zur Änderung des Gesetzesbeschlusses beendet ist, in angemessener Frist über die Zustimmung Beschluß zu fassen.
(3) Soweit zu einem Gesetze die Zustimmung des Bundesrates nicht erforderlich ist, kann der Bundesrat, wenn das Verfahren nach Absatz 2 beendigt ist, gegen ein vom Bundestage beschlossenes Gesetz binnen zwei Wochen Einspruch einlegen. Die Einspruchsfrist beginnt im Falle des Absatzes 2 letzter Satz mit dem Eingange des vom Bundestage erneut gefaßten Beschlusses, in allen anderen Fällen mit dem Eingange der Mitteilung des Vorsitzenden des in Absatz 2 vorgesehenen Ausschusses, daß das Verfahren vor dem Ausschusse abgeschlossen ist.
(4) Wird der Einspruch mit der Mehrheit der Stimmen des Bundesrates beschlossen, so kann er durch Beschluß der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages zurückgewiesen werden. Hat der Bundesrat den Einspruch mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln seiner Stimmen beschlossen, so bedarf die Zurückweisung durch den Bundestag einer Mehrheit von zwei Dritteln, mindestens der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages.

Die Einberufung des Vermittlungsausschusses ist nach Absatz 3 des Artikels verpflichtend, wenn der Bundesrat gegen ein Gesetz einspruch erheben.

Der Vermittlungsausschuss informiert auch über seine Arbeit und seine Arbeitsweise:

https://www.vermittlungsausschuss.de/VA/DE/aufgaben-arbeitsweise/arbeitsweise/arbeitsweise-node.html;jsessionid=02250B108FDB493B9501778E37B35CF8.live242#doc4785152bodyText1