Unter 14 nicht strafbar - Sollte die Altersgrenze herunter gesetzt werden?

6 Antworten

Kinder unter 14 Jahren sind in Deutschland nicht strafmündig was bedeutet, dass sie auch bei schwerwiegenden Verbrechen strafrechtlich nicht dafür belangt werden können. Das bedeutet jedoch nicht, dass ihnen wie vielfach angenommen überhaupt gar keine Konsequenzen drohen, wenn sie Straftaten begehen. Sie werden in aller Regel auf familiengerichtliche Anordnung in einem geschlossenen Heim untergebracht und zuvor erfolgt ggf. auch ein Aufenthalt in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung. Auch können Kinder bereits ab dem 7. Lebensjahr auf dem zivilrechtlichen Weg für ihre Taten zu Schmerzensgeld und zu Schadenersatz verurteilt werden.

Mfg

Die letzte Frage impliziert die erste.

Gerade, weil nun die Idee hochkommt, das man mit 14 nicht mehr grundlegend als schuldunfähig bezeichnet werden kann, ergibt sich die Diskussion einer Strafmündigkeit.

Mir persönlich geht einfach der Hut hoch zum einen, weil manche Gang es drauf anlegt , Kinder mit 13,8 Jahren zu schweren Straftaten anzustiften und zweitens diese Kiddis (ja nun Kinder oder Jugendliche - daran muss dann wohl gearbeitet werden), selber so genau wissen, das mit 13 nix passiert, das man an deren Schuldunfähig zweifeln kann. So wie die informiert sind.

Die Gesetze werden eh ausgedehnt. Jemand kann zwischen 18 und 21 Jahren durchaus nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, und so wird es dann auch laufen, wenn junge Menschen mit 12 z.B. Straftaten begehen. Da unsere Gesellschaft durchaus will, dass man diesen Menschen nicht alles verbaut, wird sich hiefür eine Lösung finden.

Aber es kann einfach nicht sein, dass einer oder eine oder eines (?) mit 13 juhu wieder ins Elternhaus entlassen wird, das möglicherweise auch nix tut für das Kind und das Menschlein lacht sich ins Fäustchen.

Unter 14 nicht strafbar - Sollte die Altersgrenze herunter gesetzt werden?

Nein sollte sie nicht.

Es ist unlogisch Personen unter 14 das sexuelle Selbstbestimmungsrecht noch zu verwähren, aber gleichzeitig diese als strafmündig zu sehen.

Damit sagt man sie sind reif genug um die Tragweite von allen Verbrechen einschätzen zu können, aber nicht reif genug um selbst über ihr Sexualleben entscheiden zu können. Das ist ein absoluter unlogischer Widerspruch.

Die gemeinsame Grenze von 14 Jahren macht daher schon Sinn und sollte so bleiben wie sie ist.

ja - viele nutzen kinder aus - nutzen sie als lockvogel ?

Ja, ich finde die Altersgrenze sollte herabgesetzt oder sogar aufgehoben werden. Es sollte im Einzelfall entschieden werden, ob eine Schuldfähigkeit vorliegt und ob eine Strafe angebracht ist. Alternativ kämen Wiedergutmachungs- und/oder Erziehungsmaßnahmen in Frage.

Ziel sollte immer sowohl eine Sozialisierung des Kindes als auch der Schutz der Gesellschaft sein.

Kinder oder Jugendliche, die bereits eine kriminelle Karriere hinter sich haben, sind einfach anders zu behandeln als jemand, der erstmals eine Dummheit gemacht hat oder von anderen mit hineingezogen wurde.

Es sollte aber niemals gar keine Reaktion des Staates auf kriminelle Handlungen geben. Und gerade im Kinder- und Jugendbereich ist es sehr wichtig, dass diese Reaktion schnell erfolgt. Wenn die Gerichtsverhandlung ein Jahr dauert, ist die kriminelle Laufbahn unter Umständen schon verfestigt.