unmoralische Wildvogel / Greifvogel Haltung?

6 Antworten

Schalte das Veterinäramt ein! Die Haltung solcher Vögel ist Privatleuten nicht erlaubt. Die Tiere stehen unter Naturschutz und man macht sich strafbar, wenn man sich nicht an die Vorschriften hält.

Besitz und Haltung

Greifvögel gehören zu den geschützten Arten, welche in Deutschland grundsätzlich einem Besitz- und Haltungsverbot unterliegen. Die Haltung und der Besitz von Greifvögeln ist immer eine Ausnahme dieses Verbotes.

Um diese Ausnahme genehmigt zu bekommen benötigt man generell einen entsprechenden Sachkundenachweis. Für Greifvögel ist dies normalerweise die Falknerprüfung, bei einheimischen Arten gar der gelöste Falknerjagdschein.

Unter Haltung wird zunächst die reine Volierenhaltung verstanden.

Falknerische Haltung

Unter der falknerischen Haltung versteht man die Haltung eines Greifvogels an Block, Flugdrahtanlage, Reck und natürlich den freien Flug. Voraussetzung zur falknerischen Haltung ist der gelöste Falknerjagdschein.

Quelle:http://www.falknereiatlas.de/

Es handelt sich dabei um die sogenannte falknerische Haltung. Um einen Greifvogel so zu halten ist eine Falknerausbildung und der damit verbundene Jagdschein erforderlich.

-Die Langfessel (das Seil, an das er gebunden ist) muss länger sein, als der Block hoch ist (Vögel kollabieren leicht, wenn sie zu lange kopfüber hängen, daher darf es nicht dazu kommen. Sie müssen den Boden erreichen)

-Die Tiere müssen jeden Tag Freiflug bekommen.

-Den Tieren muss eine Brente (ein Wasserbad) zur Verfügung stehen, die im Durchmesser der Länge des Vogels (mit Schwanzfedern) entspricht.

-Die Tiere müssen einen Unterstand haben, der sie vor starkem Wind und Regen schützt.

Normalerweise macht diese Haltung den Greifvögeln nicht viel aus, da die meisten in der Regel vom Ansitz jagen, also eh den ganzen Tag rumsitzen, bis Beute in die Nähe kommt. Erst dann werden sie aktiv.

Wenn "euer" Greifvogel die ganze Zeit an der Fessel zerrt, ist er definitiv unterfordert und wird zu selten geflogen (im Freiflug).

Wenn aber eine der genannten Vorraussetzungen nicht erfüllt ist, würde ich das Veterinäramt einschalten!

Pifendeckel  23.09.2011, 14:46

dem ist nichts hizuzufügen. HA und DH

LG Sophia

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Skimaskking  26.07.2021, 09:48

Du kennst dich anscheinend aus. Meine Frage: wie stehst du zu den Vorwürfen der PETA, dass diese Vögel von klein an zwingend gefügig gemacht werden, hungern sodass sie zurückkommen nach dem Freiflug, sich durch Frust nicht richtig fortpflanzen können, ihr Sinn mit einer Kappe, sodass sie nicht sehen können, behindert wird usw.?

ich informiere mich gerade über das Thema und lese sehr viel Kritik, möchte aber auch gern die Meinung von Falknern usw. einholen. Denn oftmals sind nicht nur Argumente einer Seite richtig :-)

Ich hoffe eine Antwort auch nach fast einer Dekade bekommen zu können

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Möglichkeit 1: Polizei rufen, Anzeige wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz stellen.

Möglichkeit 2: In den Garten steigen, schnur durchschneiden, Tier frei lassen. Raubvögel unterliegen dem Jagdrecht, eher der Nachbar wird wegen seiner Tat zu rechenschaft gezogen, als Du.

Gruß: Isa`

beckz24  16.09.2014, 12:21

Der Vorschlag die Schnur einfach durchzuschneiden ist ja sowas von unqualifiziert! Der Vogel kann sich unter umständen nicht einmal in der Natur ernähren, allein seine Muskulatur muss in gewisser weise ausgeprägt sein. Außerdem kann er sich mit dem geschlossenen Geschüh, dass ja noch durch die Drahle verbunden ist im Baum erhängen! Auf gut deutsch: Ihn einfach zu erschlagen wäre humaner!

Mal davon abgesehen: Dieser Vorschlag ist im höchsten Maße Strafbar! Und das zu Recht! Ich geh auch nicht einfach zu dir und lass deine Haustiere aus!

Das einzig richtige ist es dem Veterinäramt/ bzw der unteren Jagdbehörde (Greifvögel unterliegen dem Jagdrecht!!!) zu melden. Hat derjenige einen gültigen Falknerjagdschein und Papiere für den Vogel ist nichts zu bemängeln.

Denn die falknerische anbindehaltung ist erlaubt solange der vogel täglich trainiert bzw jagdlich geflogen wird! les dir lieber mal das gutachten über die mindestanforderungen an die haltung von greifvögeln und eulen durch! Da ist das ganz klar geregelt.

Ich denke sowieso es wird ein vogel im anfang des trainings sein. Wenn du so einen rohen vogel einfach in die voliere stellst kann es passieren dass er sich kaputt macht. Von daher ist es richtig dass ganze schritt für schritt zu üben! und von daher völlig in ordnung!

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Zwar sehe ich, dass dieser Thread schon ein Jahr alt ist, trotzdem der dringende Hinweis, falls sich jemand mit einer ähnlichen Beobachtung hierher verirrt:

Wenn du den Vogel einfach losschneidest, bzw. losgeschnitten hast (dass damit eine Straftat begangen wird wurde ja schon geschrieben), bedeutet das fast den sicheren Tod für den Vogel.

Das Tier lebt in Gefangenschaft und ist es nicht gewöhnt, seine Beute selbst zu schlagen. Wenn er dazu, z.B. während der Mauser oder außerhalb der Jagdsaison, nicht in voller Flugkondition ist, hat er keine Chance, sich selbst zu ernähren!

Natürlich kannst du das Veterinäramt informieren, einfacher wäre eventuell das Ordnungsamt, welches dein Anliegen sicher entsprechend weiterleiten wird. So wird überprüft, ob der Vogel artgerecht gehalten wird.

Ich vermute jedoch, dass es sich um einen jungen Vogel handelt, der das Sitzen auf dem Sprenkel noch nicht gewöhnt ist. So wie ein Kind bei den ersten Gehversuchen stolpert, fällt der Greifvogel auch mal vom Sprenkel, wenn er sich trotzdem am Sprenkel festkrallt, hängt er eben runter. Wie oben beschrieben sollte die Schnur aber so lang sein, dass der Vogel auf dem Boden sitzen kann.

Wenn dein Nachbar einen Falknerschein hat, ist die Haltungsform auf dem Block erlaubt. Wenn du das Tier, wie dir hier von anderen empfohlen wird, losschneidest machst du dich strafbar.

In jedem Fall solltest du beim Veterinäramt deine Beobachtungen schildern und auf die Verletzungsgefahr des Tieres hinweisen. Tierschutzvereine würde auch nichts anderes machen und staatliche "Tierschutzbehörden" gibt es, entgegen dem weit verbreiteten Glauben n i c h t.