Unhöflich nach Businessplan zu fragen?
Ich bin auf ein kleines Unternehmen gestoßen mit einem Konzept dass ich sehr interessant finde. Ich habe herausgefunden dass der Gründer seine Master Thesis als Businessplan für dieses unternehmen verfasst hat. Ist es unhöflich wenn ich ihn frage ob er mir den interessehalber zukommen lassen könnte oder sogar für ihn garnicht möglich aufgrund vertraulicher Angaben o.ä.?
3 Antworten
Ein sehr guter Businessplan mit der Beschreibung der Unternehmensstruktur, der Finanzierungsplanung für mindestens vier Jahre, der detaillierten Leistungs- bzw. Produktdarstellung, der Personalgestaltung mit Lohnschlüssel bis hin zu realisierbaren Einkaufs- und Vertriebswegen inklusive einiger Ideen zu individuellen Marketingstrategien u.ä.m. ist gerade von Gründern ein absolutes Geheimnis. Er liegt nur den Kreditgebern vor, deren Schweigepflicht schon beruflich festgelegt ist.
Sollte er dir vollständig ausgehändigt werden, ist er einfach nur Müll:
Ich habe in den letzten Jahren (seit 2014) als privater Startup-Investor und beratender und finanzierender Retter vor der Insolvenz so einige Businesspläne (individualisierte Dienstleistung) studieren dürfen, einige waren ohne jedes betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Verständnis (z. B. Alleinstellungsmerkmal USP bei hoher Konkurrenz, Rücklagenbildung, cash flow - Höhe, Geräteleasing, Abschreibungsmöglichkeiten) geschrieben. Dann meinte der/die Unternehmer*in zwar, dass "man dies alles nicht so genau wissen muss", kann ja durchaus bisweilen stimmen, aber meine Beteiligung war und ist damit sofort beendet, weil mir klar ist, dass es da (noch lange) keine/n fachlich wissende/n geschäftsführende/n Unternehmer/in zur realisierbaren und erfolgreichen Umsetzung der Geschäftsidee gibt.
Fragen kostet nichts. Mehr wie nein sagen wird er wohl nicht oder was wird schlimmstenfalls passieren? Go for it!
Masterarbeiten sind in der Regel öffentlich in den Bibliotheken einsehbar. Dort kann man die Arbeiten einsehen. Ggf. unterliegen diese Arbeiten für maximal 5 Jahre einer Sperrfrist.