Unfall Polizeiakte?
Hallo zusammen,
Ich hatte einen Verkehrsunfall, die Dame hat ihr Schuld zugeben und sie Polizei hat es auch so in der Polizeiakte stehen...Jetzt landet die ganze Sache vor Gericht....zählt dann trotzdem die Polizeiakte?
4 Antworten
Das Gericht wird sich alles anschauen, was es zu dem Vorfall gibt und anhand dieser Erkenntnisse eine Entscheidung fällen.
Die Feststellungen der Polizei spielen dabei in vielen Fällen eine wesentliche Rolle.
Der Grund dahinter so was vor Gericht zu bringen ist meistens folgender: die Polizei stellt nur den Hauptverursacher fest. Sprich: wer hat "schlimmer" gegen die StVO verstoßen. Und nur weil die eine Person etwas falsch gemacht hat, heißt das nicht, dass die andere Person nicht auch etwas falsch gemacht haben könnte.
Jedoch darf die Polizei nicht klären wer welchen Schuldanteil trägt. Gibt man das ganze vor Gericht, kann dieses dann beispielsweise feststellen, dass beide Personen dazu beigetragen haben, dass es zum Schaden kam und dementsprechend Schuldanteile festlegen. Das darf aber ausschließlich ein Richter tun.
Natürlich werden alte Aussagen berücksichtigt.
Die Akte der Polizei ist eine Sache, die sich das Gericht ansehen wird.
Ob deren Inhalt entscheidenden Einfluss hat, bleibt abzuwarten. Das Gericht wird zu einer eigenständigen Bewertung der Schuldfrage kommen.
Dass Leute im ersten Schock Schuldanerkenntnisse abgeben ist nicht ungewöhnlich. Anscheinend war die Dame (oder ihr Anwalt) später anderer Ansicht, als sie die Situation noch mal in Ruhe beurteilt hat.
Es ist der Job der Versicherung, ungerechtfertigte Forderungen zurückzuweisen.
Das Gericht wird versuchen, anhand von Aussagen der Beteiligten und ggf. Zeugen den Unfallhergang zu rekonstruieren. Danach wird das Gericht festlegen, wer wieviel Schuld am Unfall trägt und wie dementsprechend der Gesamtschaden auf die Beteiligten verteilt wird.
Die Polizei ist kein Schiedsrichter in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen; dies ist auch nicht das primäre Ziel der polizeilichen Unfallaufnahme.
Komischerweise, hat die Dame keinen Anwalt, dass läuft alles über die Versicherung, die haben auch keine Forderungen gestellt bezüglich der Reparatur ihrer Kundin.
Sie wollen nur nicht den hohen Schaden zahlen und geben mir 100 % Schuld. Aber dann müssten ich ja bzw.meine Versicherung ,den Schaden von ihr zahlen, bisher war davon aber nie die Rede.
Darum geht die Sache ja jetzt vor Gericht um eine verbindliche Zuordnung der Schul-Anteile auf die Beteiligten zu erzielen.
Sobald ein rechtskräftiges Urteil vorliegt werden die Versicherungen die jeweiligen Zahlungen vornehmen.
Dass die Versicherung den Anwalt beauftragt ist ebenfalls nicht ungewöhnlich und - wie erwähnt - Teil ihres Jobs.
Was auf den ersten Blick so aussieht, muss nicht das tatsächliche Endergebnis sein.
Gerade Polizisten liegen mit ihrer ersten Einschätzung schon mal total daneben.
Ausschlaggebend ist letztlich die Beweisaufnahme vor Gericht.
Das mag sein,aber erst sagt die gute Dame, dass sie hinter mir war und Schuld ist und später behauptet sie das sie auf gleicher Höhe mit ihrem Auto war.
Anhand von dem Gutachten, kann man ja sehen, dass vorne links der Schade war und nicht die komplette Seite.
Die Verti Versicherung hat sie wahrscheinlich dazu gedrängt, kann es leider nicht beweisen..
Weiss nur,dass sie jetzt was ganz anderes behauptet, dass wird der Richter womöglich auch feststellen.