Unfall im Rahmen der Fahrschule bei B196, worauf ist zu achten?
Hallo zusammen,
Ich mach zurzeit eine Erweiterung auf die Prüfziffer B196 und hab mich in der ersten Fahrstunde lang gelegt. Mein Fahrlehrer hat ordentlich gemeckert, mir ist nichts weiter bis auf ein paar blaue Flecke und "müde Muskeln" passiert. Als ich dann die folgenden Fahrstunden abgesagt habe, hieß es ... das muss 48 Stunden eher passieren aber der Roller ist eh noch in der Werkstatt.
Hab ich da was vertraglich falsch gemacht? Hab gleich die Stunden abgesagt, als ich gemerkt habe, dass ich den Roller nicht halten kann und mein Fahrlehrer hat sich nach dem Unfall mehr für den Roller interessiert als für mich und meinen Fahrfehler...
2 Antworten
In den AGB steht wie viel vorher man die Fahrstunden absagen muss.. wenn da 48 Stunden stehen und du die nicht eingehalten hast, kann dir das angelastet werden, ja.
Für eine Fahrschule ist es halt ärgerlich, wenn ein Fahrzeug kaputt ist.. viele Schüler können dann nicht mehr ausgebildet werden .. aber klar, der Mensch sollte schon im Vordergrund stehen.
Aber um was geht es dir denn jetzt genau?
Na es geht mir um den Widerspruch innerhalb der AGB und den Inhalten: innerhalb der Theorie sagen, dass man zum fahren fit sein muss. Dann hatte ich Dienstag den Unfall und habe gleich Mittwoch früh angerufen, weil ich gemerkt habe, dass das am Donnerstag nichts wird...
Daraufhin bekam ich den blöden Spruch wegen der 48 Stunden. Mir ist auch klar, dass eine Fahrschule und der Lehrer planen muss aber ist es dann gewollt, mich auf den Roller zu setzten und zu wissen, dass ich keine Kraft in den Armen habe? Ja, nach dem Unfall bin ich noch kurz gefahren aber jetzt hab ich Bammel, ob ich zusätzliche Kosten tragen muss und auch vor der Fahrt auf der Autobahn...