Uneheliche Kindesmutter, Erbschaftsrecht Immobilie?

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Da du mit deiner jetzigen Partnerin offenbar auch nicht verheiratet bist, würde bei deinem Tod dein uneheliches Kind dein gesetzlicher Alleinerbe werden (sofern du keine weiteren Kinder hast oder noch bekommst). Sofern die Mutter des Kindes die Personensorge für es hat, würde sie freilich dann auch deinen auf das Kind übergegangenen Nachlass verwalten. Das heißt: Wenn du mit deiner Partnerin gemeinsam ein Haus kaufst (wohl hälftiges Miteigentum beider), würde deine ideelle Haushälfte auf dein Kind übergehen, dann von dessen Mutter verwaltet werden, sodass es zweifellos zwischen den beiden Damen zu Problemen kommen könnte.

Die Lösung könnte für dich sein: In einem Testament deine Partnerin zur Alleinerbin einsetzen, so dass sie bei deinem Tod auch Alleineigentümerin des Hauses würde. Allerdings hätte dein Kind dann einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des Wertes deines Nachlasses in Geld (also nicht als Beteiligung am Haus) was deine Partnerin mglw. zum Verkauf des Hauses zwingen könnte, um den Pflichtteiil aufzubringen. Wenn du deine Partnerin heiraten würdest, ginge der gesetzliche Erbteil deines Kindes auf 1/2 zurück und folglich auch dessen Pflichtteil auf 1/4.wenn du bzw. ihr dann als Ehepaar euch gegenseitig zu Alleinerben einsetzen würdet. Wenn deine Partnerin/Ehefrau zu 1/2 Miteigentümerin des Hauses wird, berechnet sich bei deinem Tod der Pflichtteil in Bezug auf das Haus nur aus deiner Haushälfte und der auf das Haus entfallende Anteil am Pflichtteils des Kindes würde sich auf (1/2 dein Miteigentum , davon 1/4 = 1/8 bezogen auf das ganze Haus) 1/8 des Wertes reduzieren. Vielleicht solltest du die ganzen Fragen mit einem versierten Anwalt durchsprechen. Hier ist ja nur eine Grobeinschätzung möglich.

sassenach4u  26.12.2020, 20:19

Ergänzung: Du kannst im Testament der Kindesmutter die Vermögenssorge entziehen mit einer Formulierung dieser Art: "Bezüglich aller Vermögensgegenstände, die das Kind XX von mir erwirbt, entzieht ich der Mutter, XX, das elterliche Vermögenssorgerecht. Zur Verwaltung des aus dessen Nachlass stammenden Vermögens soll (hier eine Person deines Vertrauens, die auch dazu bereit ist, das zu machen, KANN auch deine neue Lebensgefährtin sein, dagegen kann die Kindsmutter nichts machen) als Pfleger bestellt werden."

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Hier hilft ein ausgeklügeltes Testament mit Anwalt und/oder Notar.

Sofern du ohne Testament stirbst, wird deine Tochter zur Alleinerbin deines Vermögens. Ist die Tochter zu diesem Zeitpunkt noch nicht volljährig, liegt die Vermögensvorsorge bei der Kindsmutter. Inwieweit man die Position der Mutter durch einen Nachlassverwalter oder ein Treuhandkonto schwächen könnte - wäre mal Wege, die ich mir erklären lassen würde. Ein Vermögensverwalter für das minderjährige Kind für das Vermögen aus der Erbschaft bestimmen.

Setzt du die Partnerin als Alleinerbin ein, fallen Erbschaftssteuern an und die Mutter wird im Namen.des Kindes den Pflichtteil einfordern.  Evtl gibt es auch die Möglichkeit die Freundin als Vorerbin (befreit/nicht befreit) einzusetzen und die Tochter als Nacherbin. Evtl zukünftige gemeinsame Kinder vielleicht auch schon bedenken.

Ihr solltet euch auch über die möglichen Erben Gedanken, wenn sie kinderlos vor dir stirbt. 

Kann sie das Haus für sich beanspruchen?

Nicht real und für sich aber ggf. eine Nutzungsentschädigung für den Teil, den das Kind erbt.

Muss meine Partnerin sie auszahlen?

Nein, aber sie kann die Teilungsversteigerung beantragen,

Kann man die Kindesmutter schriftlich entmachten?

Nein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit dem Jahr 2000 selbständiger Immobilienhändler

Wendet euch an einen Notar. Das Thema ist zu wichtig.

Bist du sicher, dass das Kind unehrlich ist? 😉

sassenach4u  26.12.2020, 20:14

UnEHElich- bitte richtig lesen!

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ErsterSchnee  26.12.2020, 23:10
@sassenach4u

Wärst du früher hier gewesen, hättest du auch noch "unehrlich" lesen können...

Wenigstens eine eigene Antwort hättest du schreiben können - anstatt hier Dinge zu korrigieren, die gar nicht falsch waren. 🤷

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Wenn du nicht verheiratet bist erben nur die Verwandten deiner Partnerin wenn sie vor dir stribt, Kind und Geschwister. Andersrum genau so