unehelich und von einem Christ schwanger, was ist islamisch gesehen die richtige Entscheidung?

4 Antworten

Soweit ich das verstanden habe ist das Kind auszutragen und großzuziehen:

https://www.islamiq.de/2022/07/23/die-abtreibung-aus-islamischer-perspektive/

Da ein Grund für Abtreibung aus islamischer Sicht nicht gegeben ist.

Aber rein "weltlich" betrachtet und was auch meine persönliche Meinung darstellt könnt ihr das Kind ja auch zur Adoption freigeben wenn es euch in eurer Lebensplanung im Weg steht. Das Kind kann ja nix dafür daß es nicht in euer Leben passt.

Da ihr aber ohnehin schon außerehelich verkehrt habt ist es im Grunde egal, was der Islam dazu sagt. Eure Beziehung ist meines Wissens nach sowieso nicht erlaubt, da Du als Muslima keinen Nichtmuslimen heiraten darfst und somit auch von ihm keine Kinder kriegen solltest.

Aber wenn ihr beide udn eure Familien diese Regeln ohnehin schon nicht so ernst nehmen ist es nicht mehr wichtig.

Tut, was euer Gewissen zulässt und was das real beste für das Kind ist.

warehouse14

ichhabFragen17 
Fragesteller
 18.01.2024, 16:12

Wir achten und legen Wert auf die Regeln, vor allem meine Familie und wenn dem nicht so wäre stände es hier nicht zur Frage.

Wenn ich keine Kinder mit ihm haben sollte, gibt es dann dafür andere Regelungen?

Ist es besser vor Allah es zu behalten oder verzeihlich bei der Sache wie sie hier ist es nicht auszutragen?
Ich würde es ungern abtreiben, ich weiß nicht was besser ist für alle.

P.S. Allah leitet recht wen er will allahu a'lam

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warehouse14, UserMod Light  18.01.2024, 16:16
@ichhabFragen17

Sprich mit Deinen Eltern darüber. Sie sind die Muslime, die Dich erziehen sollen.

Ich bin nur ein Christ, der sowieso was gegen Abtreibung allgemein hat.

Frage auch mal Allah, was er mit Deinem Kind vor hat.

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Umweltfreund753  18.01.2024, 16:27
@ichhabFragen17

Aufjedenfall solltest du nicht abtreiben sondern die Beziehung bereuen und dich trennen wenn er den Islam nicht annimmt

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ichhabFragen17 
Fragesteller
 18.01.2024, 16:46
@warehouse14, UserMod Light

Erzogen wurde ich. Und zwar sicherlich besser als manch andere. Alle Taten sind einem selbst zuzuschreiben und nicht den Eltern! Und die Taten anderer im Kopf oder laut ausgesprochen zu verurteilen, ist keine gute Art.
Und Allah verzeiht denjenigen die Reue zeigen, und da ist es egal was für eine Meinung Menschen dazu haben.

Ich würde es nur erzählen, wenn ich es auch behalten würde ansonsten wieso sollte ich meiner Familie Kopfschmerzen bereiten, wenn ich es doch nicht tue.

Ich bin ebenso nicht für Abtreibungen, außer in tragischen Ausnahmefällen. Aber die Entscheidung habe ich auch nicht alleine zu treffen.

..ja danke, vielleicht bekomme ich Antworten auf meine Gebete.

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ichhabFragen17 
Fragesteller
 18.01.2024, 17:06
@Umweltfreund753

vielen Dank für deine Antwort. Es fällt mir schwer dieser Vorstellung nachzugehen (auch wenn ich ungern abtreiben würde). Wie und wann erzählt man sowas der Familie?

möge allah ihn rechtleiten..

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Umweltfreund753  18.01.2024, 17:28
@ichhabFragen17

Amin

Ist überhaupt geplant das ihr in nächster Zeit heiratet?

Du musst aufjedenfall vorher bereuen

Und Abtreiben sollst du aufjedenfall nicht,denn das ist eine schwere Sünde und du wirst das nur schwer verarbeiten können

Weiß deine Familie überhaupt von diesem Freund?

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ichhabFragen17 
Fragesteller
 18.01.2024, 17:38
@Umweltfreund753

Das ist unklar, aber nicht zeitnah denke ich. Wenn ich das meiner Familie erzählen muss weiß ich nicht was bezüglich Heirat passieren würde..aber es wäre doch auch nicht gesegnet von Allah solange er nicht konvertiert.. oder wie sollte man es am besten machen..

meine Familie weiß es und supportet es wegen der Religion nicht..meine Mama hat ihn kennengelernt bei einem Treffen und auch sie hat ihn zum Islam eingeladen.

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Umweltfreund753  18.01.2024, 18:11
@ichhabFragen17

Ohne das er konvertiert wird es zwischen euch keine Zukunft geben

Deshalb müsst ihr das unbedingt besprechen

Danach kommt das Thema Heirat zur Sprache

So wie es aktuell ist darf es auf gar keinen Fall weiter gehen!!!

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unehelich und von einem Christ schwanger, was ist islamisch gesehen die richtige Entscheidung?

Uneheliche Beziehung - absolut haram, also sofort beenden... und eine Ehe zu einem Christ ist dir als Muslima nicht erlaubt, daher ist eine Heirat zur Legitimierung auch keine Option solang er nicht zum Islam konvertiert (ein Muslim hingegen dürfte eine Christin heiraten)

Schwanger - Abtreibung ist in der malikitischen Rechtsschule laut Mehrheit immer strikt verboten, in der schafiitischen Rechtsschule ab dem 120. Tag (der Beseelung) verboten sowie zwischen 40. und 120. Tag "nur" verpönt, in der hanbalitischen Rechtsschule ab dem 40. Tag verboten, in der hanafitischen Rechtsschule ist die Antreibung bis zum 120. Tag (der Beseelung) erlaubt wenn ein ein guter Grund vorliegt wie z.B. der Gefahr dass die Muttermilch versiegt.

Bei den 12er-Schiiten (dschafaristische Rechtsschule) ist der Schwangerschaftsabbruch komplett verboten, bei den 5er-Schiiten (zaiditische Rechtsschule) bis zum 120. Tag erlaubt und sei mit Empfängnisverhütung gleichzusetzen.

Geständnis - tja, wie sagst du das deinem Eltern am besten? Da kann ich dir keine passende Antwort drauf geben, da ich deine Eltern nicht kenne.

ichhabFragen17 
Fragesteller
 19.01.2024, 10:51

Das heisst wenn es keine gesundheitlichen Gründe gibt, ist es mir verboten es abzutreiben?

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Sturmtaucher2  19.01.2024, 11:08
@ichhabFragen17

Auch wenn nur eine sunnitische Rechtsschule das explizit nennt, ist es wohl bei allen 4 die Bedingung.

Hab dir schnell eine Fatwa rausgesucht

Das Urteil darüber das ungeborene Kind abtreiben zu lassen, bevor vierzig Tage vergangen sind
Folgendes steht im Beschluss des Gremiums des Rats der höchsten Religionsgelehrten:
(...)
2. Wenn sich die Schwangerschaft in der ersten Phase befindet, womit die Zeitspanne von vierzig Tagen gemeint ist, und in der Abtreibung ein islamisch-legitimer Vorteil oder das Abwehren eines Schadens vorzufinden ist, ist die Abtreibung erlaubt.
Was die Abtreibung innerhalb dieser Zeitspanne betrifft, aus Furcht vor Erschwernissen in der Kindererziehung, aus Angst die Kosten ihres Lebensunterhalts und ihrer Bildung nicht tragen zu können, wegen ihrer Zukunft oder weil sich die Eheleute mit den Kindern, die sie bereits haben, zufriedengeben, so ist all dies nicht erlaubt.“
Aus „Al-Fatawa Al-Jami'ah“ (3/1055).
In „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah” (21/450) steht: „Die Grundlage bei der Schwangerschaft besagt, dass es nicht erlaubt ist, diese in all ihren Perioden abzubrechen, es sei denn man hat eine islamisch-legitime Rechtfertigung dafür. Wenn das ungeborene Kind immer noch ein Samentropfen ist, bis zu vierzig Tagen und weniger ist, und es für den Schwangerschaftsabbruch einen islamisch-legitimen Vorteil gibt oder Schaden abgewehrt wird, von dem man ausgeht, dass dieser die Mutter treffen könnte, dann ist der Schwangerschaftsabbruch in diesem Fall erlaubt.
Dazu gehört aber nicht, dass man Furcht vor den Erschwernissen in der Kinderziehung hat, dass man ihre Kosten nicht tragen oder sie erziehen kann oder dass man sich mit einer bestimmten Anzahl an Kinder zufriedengegeben hat, und weitere Rechtfertigung, die unislamisch sind.

https://islamqa.info/amp/ge/answers/171943

Also nein, "wir wollen noch kein Kind" ist kein islamischer Grund.

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ichhabFragen17 
Fragesteller
 19.01.2024, 12:15
@Sturmtaucher2

Ich würde den Gedanken hauptsächtlich haben, weil es auf islamisch unerlaubtem Weg geschehen ist....dazu speziell findet man wohl nichts, ob es dann legitim ist

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Sturmtaucher2  20.01.2024, 00:59
@ichhabFragen17

Auch bei diesem "unerlaubten Weg" ist danach die Abtreibung verboten:

Frage:
[...] Und zwar hat sein Vetter die Schandtat des unehelichen Geschlechtsverkehrs mit einer Prostituierten begangen, die daraufhin von ihm schwanger wurde. Der Vetter verlangte vom Arzt ein Mittel, das die Prostituierte nehmen kann, um den Embryo abzutreiben [...]
Antwort:
[...] Dies ist aus dem Grund, weil die Abtreibung schariatisch verboten ist, es sei denn, es gibt einen schariatisch anerkannten Rechtfertigungsgrund, wie beispielsweise die Angst um das Leben der Mutter.
Der Grund, den du erwähnt hast, gilt nicht als schariatisch anerkannter Rechtfertigungsgrund.

https://www.islamweb.net/de/fatwa/2208/Abtreibung-nach-unehelichem-Geschlechtsverkehr-ist-har%C3%A2m-und-ermutigt-zum-Verbrechen

Also selbst bei einem Kind aus unehelichem Sex braucht es einen schariarechtlichen Grund für die Abtreibung. Der uneheliche Sex selbst ist nach dieser Fatwa kein solcher ausreichender Grund.

Oder hier eine weitere Fatwa, etwas verschwurbelt geschrieben aber dennoch zu verstehen:

Frage:
geht um die Rechtsnorm des Islam für das Ersuchen der Erlaubnis zur Abtreibung und für die Anerkennung unehelicher Kinder
Antwort:
In der Scharia ist vorgesehen, dass außerehelicher Geschlechtsverkehr rechtsverbindlich verboten ist [...]
[...] Der Islam verbietet rechtsverbindlich sich am menschlichen Leben, das Allah der Hocherhabene erschaffen hat, zu vergehen. So verbietet er auch – außer bei einem dringenden medizinischen Grund unter Rücksichtnahme auf die Gesundheit der Frau – den Schwangerschaftsabbruch rechtsverbindlich [...]

https://www.dar-alifta.org/de/fatwa/details/1347/rechtsnorm-fur-schwangerschaftsabbruch-und-anerkennung-unehelicher-kinder

Diese Fatwa sagt es ganz klar heraus:

Das Urteil über Kinder aus unehelichen Verhältnissen (Zinā)
Frage:
Was ist das Urteil über Kinder, die aufgrund außerehelicher Beziehungen entstanden sind?
Antwort:
[...]
2. Wenn nach dem außerehelichen Beischlaf eine Schwangerschaft sich bestätigt, berechtigt dies nicht zur Abtreibung. Zwei Personen, die eine Sünde begangen haben, können im Gegenzug dazu nicht ein unschuldiges Leben bestrafen. Für ganz bestimmte Situationen kann es Ausnahmeregelungen geben, die jedoch islamrechtlich individuell beurteilt und begutachtet werden müssen. Eine ungerechtfertigte Abtreibung würde den Versuch darstellen, eine schlimme Tat (Zinā) durch eine weitere, noch schlimmere Tat (Abtreibung) zu verdecken.
[...]
5. Die Abstammung eines Kindes aus unehelichen Verhältnissen wird über dessen Mutter in das Stammbuch eingetragen.
6. Zwischen einem Vater und seinem Kind, das aus unehelichen Verhältnissen enstanden ist, besteht keine Erbschaft bzw. kein Erbrecht; zwischen Mutter und Kind ist jedoch das Erbrecht vorhanden.

https://fatwazentrum.de/das-urteil-ueber-kinder-aus-unehelichen-verhaetnissen-zina/

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ichhabFragen17 
Fragesteller
 20.01.2024, 08:45
@Sturmtaucher2

Vielen lieben Dank für deine ausführlichen Quellen usw.
in einem Abschnitt steht: "...für ganz bestimmte Situationen kann es Ausnahmeregelungen geben, die islamisch individuell beurteilt und begutachtet werden müssen..." bei mir ist es nicht nur unehelich sondern auch mit einem aktuell andersgläubigen, und wie die Familien reagieren, ob die sich dadurch spalten würden oder ich es am Ende alleine groß ziehen muss, ist auch nochmal eine andere Frage.
ich weiß nicht ob und wo man einen Gelehrten auffinden kann um sich darüber beraten zu lassen.

möge Allah die richtige Entscheidung treffen lassen und sie erleichtern und uns vergeben...

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Sturmtaucher2  20.01.2024, 10:51
@ichhabFragen17
"...für ganz bestimmte Situationen kann es Ausnahmeregelungen geben, die islamisch individuell beurteilt und begutachtet werden müssen..." bei mir ist es nicht nur unehelich sondern auch mit einem aktuell andersgläubigen, und wie die Familien reagieren, ob die sich dadurch spalten würden oder ich es am Ende alleine groß ziehen muss, ist auch nochmal eine andere Frage.

In der einen Fatwa, in der auch diese "bestimmte Situation in der es Ausnahmen geben könnte" genannt wird, ist z.B. eine Vergewaltigung als Grund genannt.

und wie die Familien reagieren, ob die sich dadurch spalten würden oder ich es am Ende alleine groß ziehen muss, ist auch nochmal eine andere Frage.

Ja, du mußt die Haram-Beziehung beenden falls nicht bereits geschehen - und dann mußt DU das Kind großziehen (islamisch erziehen versteht sich) und wenn du das nicht kannst oder du irgendwann islamisch heiratest, kann das Kind je nach Gelehrtenmeinung an die Mutter des Vaters gehen (was hier wohl wegfällt, da seine Mutter bestimmt keine Muslima ist) oder eben an deine muslimische Mutter.

Du wirst also wohl kein Schlupfloch finden, das Kind doch noch abtreiben zu dürfen - die Fatwas sind da recht eindeutig.

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Sturmtaucher2  20.01.2024, 11:04
@ichhabFragen17

Edit:

und wie die Familien reagieren, ob die sich dadurch spalten würden

Du möchtest also versuchen, die Schwangerschaft zu verheimlichen, das Kind abzutreiben damit niemand von eurem zina und dem Kind erfährt (deine "Schwangerschaft verdecken") um eine eventuelle Spaltung zu verhindern.

Doch das fällt genau unter das, weswegen die eine Fatwa die Abtreibung ausdrücklich NICHT erlaubt:

Eine ungerechtfertigte Abtreibung würde den Versuch darstellen, eine schlimme Tat (Zinā) durch eine weitere, noch schlimmere Tat (Abtreibung) zu verdecken.
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ichhabFragen17 
Fragesteller
 21.01.2024, 08:31
@Sturmtaucher2

Nein, ich will es nicht verheimlichen, denke nur darüber nach wie man es erzählen soll und wie man es schaffen kann, dass eine Spaltung nicht passiert.

Aber islamisch gesehen, dürften die sich auch nicht abwenden oder ähnliches..

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Hallo

Machst Du echt Deine Entscheidung von der Religion abhängig? Und nicht, was Du für richtig anschaust?

Ihr studiert noch. Mit Kind wird das schwierig. Finanziell sieht es wohl auch nicht so gut aus.

Vereinbare doch mal einen Beratungstermin z. B. bei Pro Familia. Wenn Du abtreibst, wäre das eh Pflicht.

Freundliche Grüsse

tm

ichhabFragen17 
Fragesteller
 19.01.2024, 10:55

Ja, unter anderem auch. Muss alle Seiten beachten..

Die Umstände sind unpassend ja, aber wenn man will findet man sicher einen Weg. Ich will nur meine Familie nicht verletzen und beunruhigen.

Einen Termin zur Beratung habe ich nächste Woche. 👍🏼

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Ungewollt, ungeliebt, nur eine Störung in deinem Leben...ja, das beste ist wohl eine Abtreibung.

ichhabFragen17 
Fragesteller
 19.01.2024, 10:58

ja ungeplant und unpassender Zeitpunkt mit unpassenden Umständen, aber ungeliebt oder eine Störung im Leben so würde ich es nicht beschreiben das klingt sehr gemein...naja sehr schwierig...

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Auraweltda  19.01.2024, 11:00
@ichhabFragen17

wenn du anfängst es zu lieben, kannst du es nicht mehr abreiben...und aus deiner Familie wirst du wohl keine Hilfe erwarten dürfen...

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