Unbehandelter Kieferbruch, Behandlungsfehler?
Hallo,
2006 (mit 5 Jahren) wurde ich von einem Auto angefahren. Ich verbrachte 3 Tage im Krankenhaus, dort wurde ich an der Hüfte genäht und mir wurde eine Gehirnerschütterung diagnostiziert, also nichts dramatisches. Thema war erstmal durch. Im Laufe der Jahre also schon mindestens mit 8 Jahren hatte ich häufig starke Rückenschmerzen und Kopfschmerzen, aber man fand keine Ursache. (Es sollten noch Schwindelanfälle mit Tinitus dazu kommen) Vor einigen Jahren war ich dann bei einem Orthopäden der beim Röntgen einen Riss in meinem Unterkiefer enttdeckte und meinte es könnte ein unbehandelter Bruch sein.
Erst gestern, als mir mein Zahnarzt sagte ich hätte einen Kreuzbiss, habe ich mich dazu nochmal belesen und glaube jetzt, dass meine ganzen Beschwerden (Fehlstellung der Hüfte, Beinlängendifferenz, Knacken im Kiefer und Aushaken des Kiefers) eben mit diesem unentdeckten Bruch zusammenhängen.
Ich werde natürlich nochmal zum Arzt gehen und sicher gehen dass meine Annahme da auch stimmt, aber wenn es so ist, hätte ich doch das Recht dagegen rechtlich vorzugehen oder? Meine Mutter erinnert sich zwar nicht daran, ob ich damals geröntgt worden bin, aber wenn es ein Bruch war, wurde er ja offenbar übersehen und ich darf jetzt mit den Folgen leben.
Prinzipiell finde ich es nicht okay, dass man sich so einen Fehler geleistet hat und ich mir selbst für meine Beschwerden schon oft verrückt vor kam, wenn ich mit 8 Jahren wegen Rücken und Kopfschmerzen nicht in die Schule gegangen bin. Lohnt es sich aber, da zum Anwalt zu gehen (angenommen ich kann auch alles belegen) oder ist es unwahrscheinlich Schadensersatz beanspruchen zu können wenn es schon relativ lange her ist?
2 Antworten
Sollte es tatsächlich einen Bruch gegeben haben, der tatsächlich übersehen wurde, hättest du theoretisch Anspruch auf Schmerzensgeld.
Praktisch hast du keine Chance.
Wie willst du nachweisen, dass - falls es überhaupt einen gab- der Bruch durch den Unfall zustande kam und bereits bestand, als du damals in der Klinik gelegen hast? Du könntest auch 4 Monate später vom Baum gefallen sein und dir einen Haarriss zugezogen haben.
Solltest du das ernsthaft vorhaben, nimm alle deine Befunde und wende dich an deine Krankenkasse (GKV) und bitte um ein Gutachten. Das ist für dich kostenfrei. Damit gehst du dann zum Anwalt und lässt dich beraten. Falls dein Anwalt eine Chance auf Erfolg sieht, sprichst du mit ihm über die Kosten. Übernimmt deine Rechtsschutz die Kosten, kannst du klagen. Wenn nicht, brauchst du ein Vermögen.
20 Gutachten/ Gegengutachten und 15 Jahre später wirst du dein Vermögen verbraten haben und genau an der selben Stelle stehen wie vor der Klage. Nur deine Nerven werden blank liegen.
Wir sind nicht in den USA. Dort existieren Patientenrechte. Hier in D gibt´s die nur auf dem Papier.
Jojo
PS: Ich bin kein Jurist, klage aber selbst wegen eines nachgewiesenen und gutachterlich bestätigten Diagnosefehlers und folgender Behandlungsfehler. Wir sind im Jahr 5 ...und bei Gutachten Nr. 13.
Danke.
Das stimmt schon. Nur kannst du nicht ändern, was in der Vergangenheit passiert ist. Es ist vorbei. Was vor dir liegt, kannst du gestalten. Die nächsten 10 Jahre mit dem ständigen Ärger um ignorante Versicherungen zu verbringen lohnt sich nicht. Das Leben ist mehr als der Kampf gegen schlampige Arbeit.
Ich habe bleibende Schäden, bin berufsunfähig geworden und habe meine Firma verkaufen müssen. Trotzdem stehen die Chancen auf eine Entschädigung und ein Schuldeingeständnis äußerst schlecht. Die "Haupttäterin" hat sich nie entschuldigt.
Recht haben und Recht bekommen sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Der Kampf darum belastet.
Ich hoffe und wünsche dir, dass du deinen Frieden mit der Sache machen kannst und Hilfe für deine körperl. Beschwerden bekommen wirst. Es gibt ein paar wirklich gute Ärzte, die sich intensiv und engagiert um ihre Patienten kümmern.
Wie willst du gegen einen Behandlungsfehler vorgehen, der nicht existiert weil es keine Behandlung gab?
Das geht nicht.
Wenn ich zum Neurologen oder Orthopäden gehe, aufgrund von Rückenschmerzen, kann ich diesen auch nicht verklagen wenn ich einen Hirntumor habe.
Ein Behandlungsfehler liegt immer dann vor, wenn derjenige, der eine medizinische Behandlung erbracht hat, dabei nicht die zum Zeitpunkt der Behandlung aktuellen fachlichen Standards eingehalten hat und Ihnen dadurch ein Gesundheitsschaden entstanden ist. https://www.eu-patienten.de/de/behandlung_deutschland/behandlungsfehler/behandlungsfehler.jsp Wäre es zu diesem Zeitpunkt nicht angebracht gewesen, mich zu röntgen? Muss dazu auch sagen, dass ich wohl selbst auch über Kieferschmerzen geklagt habe im Krankenhaus.
Ok, ich erkläre es mal sehr vereinfacht.
Paul hat einen Knorpelschaden im Knie. Ursache des Knorpelschadens ist eine fehlerhafte Beinstellung. Die Beinachse muss korrigiert werden. Dazu muss ein Stück Knochen herausgeschnitten werden. Beim Herausschneiden wird zu viel Knochen entnommen, die Beinachse ist weiterhin falsch. Das ist ein Behandlungsfehler.
Das Nichterkennen einer Verletzung ist KEIN Behandlungsfehler, zumal du gar nicht beweisen kannst, wann sie entstanden ist.
Wikipedia sagt auch was anderes : Behandlungsfehler können aus einem Tun oder aus einem Unterlassen resultieren. Sie können zur Folge haben, dass der Behandelnde zivil-, ordnungs- oder strafrechtlich haften muss.
Wieso sollte eine unterlassene Behandlung, die eigentlich zu den Standarts nach einem Autounfall gehört, kein Behandlungsfehler sein?
Weil vor der Behandung die Diagnose steht. Der Bruch ist nicht diagnostiziert worden und niemand kann nachweisen, dass du den Bruch damals im Krankenhaus schon hattest und nicht ein halbes Jahr später vom Baum gefallen bist und dir den Kiefer vermatscht hast.
Okay das macht schon Sinn. Dann muss ich eben Beweisen, woher der Bruch kommt. Ich lasse mir also meine Akte zusenden und wenn dort steht, dass ich über Kieferschmerzen geklagt habe wäre das ja schonmal ein Anhaltspunkt.
Die Kieferschmerzen können folge des Schleudertraumas gewesen sein. Das beweist leider gar nichts.
Was nicht dokumentiert ist, ist nicht passiert. Ist der Bruch nicht dokumentiert, existierte er zu dem Zeitpunkt nicht.
Ärzteversicherungen sind unfassbar respektlos. Lass es sein. Glaub mir, es lohnt sich nicht.
Danke. Ich werde mir das jetzt nochmal genauer überlegen, ist halt schade wenn einem eventuell einiges hätte erspart bleiben können, aber ist halt so. Viel Glück dir noch.