Umzug in eine neue Wohnung,Renovierung?
Hallo alle hier,
leider, muss ich nach 33 Jahren umziehen, die Umgebung ist echt miserabel geworden und kaum noch zu ertragen.
Dealer, Junkies und Penner sind im Haus, der Dreck..Sperrmüll, Gestank von Rauschgift, Müll wird aus dem Fenster geworfen. Ratten haben keine Angst mehr vor uns....und ...und...und
Am rand von Berlin sind wir fündig geworden. Wald...Wasser..Sauber und ruhiger als jetzt.
Jetzt kommen meine fragen.
Wie lang ist meine Kündigungsfrist der jetzigen Wohnung?
Was werde ich alles renoviren müssen?
Heizungen und Türen streichen sind mir bewusst, die Wände sind mit Raufaser tapeziert und gestrichen.
Die Fenster sind aus Kunststoff, da vor fünf jahren hier eine Reko durchgeführt wurde. Dämmung an der Hauswand, Badezimmer wurde komplett saniert und mit Strom ausgestattet, in der Küche ist lediglich eine neue Steckdose und die Wasserrohre wurden erneuert.
Der Flur hat auch Steckdosen bekommen und einen neuen Sicherungskasten.
Ansonsten hat kein Zimmer neue Stromleitungen, neusterZustand sowieso nicht.
Kann mir jemand eventuell einen Tipp geben, was hier gemacht werden müsste?
Es handelt sich um einen Sozialen Wohnungsbau "WBM"
Für tipps und Ratschläge wäre ich sehr dankbar
Danke und liebe grüße
3 Antworten
Verbindliche Auskünfte kann die nur die WBM geben:
https://www.wbm.de/mieterservice/
Die Kündigungsfrist deiner jetzigen Wohnung sollte 3 Monate sein.
"Mieter können nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) einen unbefristeten Mietvertrag immer mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Auf die Wohndauer kommt es nicht an. "
Quelle: https://www.mieterbund.de/index.php?id=466
In der Regel muss bei einer Wohnung von einer Wohnungsbaugesellschaft eine Einzugsrenovierung vorgenommen werden. Die Wohnung selbst wird besenrein übergeben.
Ich selbst habe vor Jahren bei der GWH erlebt, dass eine Vermittlerin unverhohlen mir sagte: "Es gibt mehrere Interessenten für diese Wohnung. Wir werden die Wohnung an den Interessenten vergeben, der zusätzlich bereit ist, (auf eigenen Kosten) das meiste an dieser Wohnung selbst zu sanieren."
Für Mieter gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Will der Mieter kündigen, muss der Vermieter die Kündigung spätestens zum dritten Werktag eines Kalendermonats erhalten. Sie gilt dann zum Ablauf des übernächsten Monats.
Kündigung Mietvertrag – Wenn der Mieter ausziehen will (mieterengel.de)
Renovierung: das kommt ganz darauf an, was in deinem Mietvertrag steht. Wenn in deinem Mietvertrag noch starre Renovierungsfristen drinstehen, sind eventuell auch die Regelungen zur Auszugsrenovierung nichtig
Mietvertrag raus suchen, Renovierungsklausel lesen und prüfen ob diese gültig ist.
Am besten mit dem Mietvertrag zum Mieterschutz, der nimmt den dann auseinander und kann dir genau sagen was du machen musst und was nicht.
Denn wenn du einen 30 jährigen vertrag hast, kann es sein das du Glück hast und dort noch starre Klauseln zum Renovieren bei Auszug drin sind, damit ist das hinfällig und es reicht besenrein. Kündigungsfrist 3 Monate, auch hier gilt, die alte Klausel mit der Verlängerung bei längerer Wohnzeit ist mittlerweile ungültig.