Umsatzsteuer immer pflichtig?

4 Antworten

Aber wir bezahlen beim Einkauf keine Mehrwertsteuern und beim Verkauf beziehen wir keine Mehrwertsteuern, weil wir mit digitalen Gegenständen handeln.

Warum denn das?

Ihr habt ein Gewerbe. Und die Umsätze daraus unterliegen auch der Umsatzsteuer. Der Handel mit digitalen Sachen ist hierfür kein Ausschlusskriterium.

Wenn ihr die Kleinunternehmerregelung nicht beanspruchen könnt, weil euer erwarteter Gesamtumsatz (aufs Jahr hochgerechnet) über 22.000€ liegt bei Neugründung, dann habt ihr USt auszuweisen, einzunehmen und ans FA abzuführen.

Gleichzeitig habt ihr auch Recht aus Eingangsleistungen Vorsteuer erstattet zu kriegen.

Müssen wir dadurch dann trotzdem 19% Umsatzsteuern auf unseren Umsatz zahlen ?

Ja.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig
TristanG 
Fragesteller
 25.01.2024, 19:55

Hallo, danke für die Antwort. Ich würde in diesem Fall von einer UG sprechen. Vielleicht habe ich da beim Einkauf auch etwas falsch verstanden, allerdings gibt es doch das deutsche Unternehmen Skinport, welches einen Online-Marktplatz für solche Transaktionen bietet. Dieses besagte Unternehmen verdient an einer 12%tigen Verkaufsgebühr. Inwiefern müsste dieses Unternehmen dann 19% Umsatzsteuer zahlen. Das wäre doch dann ein Minusgeschäft oder nicht?

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Giota210  25.01.2024, 20:07
@TristanG

Also so wie ich es verstehe ist die Umsatzsteuer (19%) bereits in diesen 12% an Verkaufsgebühr enthalten. Diese hat Skinport dann ans FA abzuführen.

Ob das nun ein Minusgeschäft ist, kann ich schlecht beurteilen. Wenn aber genug Nutzer dies benutzen und auch entsprechend viel verkaufen, dann verdient Skinport m.E. doch gut daran, weil dann ja schon was zusammenkommt.

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TristanG 
Fragesteller
 25.01.2024, 20:17
@Giota210

@Giota210 Danke für deine große Hilfe!

Könntest du mir dieses Beispiel nochmal beantworten. Ich kaufe einen Skin für 100 Euro und verkaufe Diesen wieder für 115 Euro, mache also 15 Euro bzw. 15% Gewinn. Müsste ich dann auf die 115 Euro 19% Umsatzsteuern zahlen = 21,85 Euro USt?

Also würde im Endeffekt Minus machen?

Vielen Dank im Voraus

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Giota210  25.01.2024, 20:26
@TristanG

Auf die 115€.

In den 115€ ist auch die USt drin (Entgelt ist nach 10 UStG, sprich netto, ja alles was du bekommst, abzüglich gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer).

Heißt: 115€ / 119% × 19% = 18,36€ USt

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TristanG 
Fragesteller
 25.01.2024, 20:42
@Giota210

Sorry das ich dich mit Fragen bombadiere, aber ich merke du hast Expertise.

Das steht hierzu auf der Seite.

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Wie hoch ist die Verkaufsgebühr?

Die reguläre Verkaufsgebühr beträgt 12 % des Verkaufspreises.

Wenn du hochwertige Gegenstände verkaufst, kannst du eine reduzierte Verkaufsgebühr von nur 6 % erhalten. Die Schwelle für diese reduzierte Gebühr hängt von deiner Währung ab. Mehr dazu erfährst du in in unserem Blog.

Wenn du deinen Gegenstand privat an jemanden verkaufen möchtest, kannst du deine Verkäufe auch privat erstellen (Middleman-Service), dieser Service kostet dich dann beim Verkauf nur 2 % Gebühr.

Die Gebühr wird immer auf den nächsten Eurocent aufgerundet. Somit beträgt die Mindestgebühr für einen Verkauf mindestens 0,01 €. Diese Gebühr beinhaltet bereits die Umsatzsteuer.

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Heißt meine Aussage am Anfang "Wir zahlen keine Umsatzsteuer" ist revediert. Verstehe ich das Richtig, dass beim verkauf dann auch die Umsatzsteuer vom jeweiligen Endkunden/Käufer gezahlt wird?

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Giota210  25.01.2024, 20:49
@TristanG

Skinport erhält die 12% Verkaufsgebühr, wo USt schon drin ist (Diese USt muss sie ans FA abführen).

Du aber erhälst durch die Verkäufe ja auch Einnahmen (Umsätze), für die du USt ans FA abführen musst. Und ja diese USt erhälst du von Endkunden (Käufer).

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Giota210  25.01.2024, 20:54
@Giota210

Bzw. wenn nicht 12% Verkaufsgebühr, dann je nachdem, ein anderer %-Satz (wo die USt ebenfalls enthalten ist), was Skinport betrifft

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Wenn ihr gewerblich handelt und die Umsatzschwellen überschreitet also so dass ihr nicht mehr die Kleinunternehmerregelung anwenden könnt, seid ihr USt-Pflichtig und VSt-Berechtigt. Dass ihr dabei mit immateriellen Dingen handelt dürfte da keine Rolle spielen.

Hab hier noch nen Beitrag gefunden vlt hilft der : https://winheller.com/blog/skinhandel-internet-steuerfalle/

Ich bin da unerfahren und kann also keine verbindliche Antwort geben.

Im realen Leben hast Du die Absicht, einen Gewinn zu erzielen und davon will der Staat eine Scheibe abschneiden. Insofern vermute ich, dass das hier nicht anders ist.

Bei einem Kleingewerbe gibt es auch keine Verrechnung von Vor- und Mwst. Du machst eine Gewinnaufstellung und die fließt dann als zu versteuerndes Vermögen bzw. als Verlust in Deine Einkommensteuererklärung.

Möglicherweise ist das hier auch der Fall.

Giota210  25.01.2024, 19:50
Bei einem Kleingewerbe gibt es auch keine Verrechnung von Vor- und Mwst. Du machst eine Gewinnaufstellung und die fließt dann als zu versteuerndes Vermögen bzw. als Verlust in Deine Einkommensteuererklärung.

Es gibt keine Kleingewerbe.

Und hier bringst du etwas durcheinander.

Umsatzsteuer und Vorsteuer betreffen die Umsätze (Einnahmen), nicht den Gewinn.

Denn das, was du meinst, ist eine Gewinnermittlung (EÜR). Und der Gewinn/Verlust hieraus ist ein Teil des zu versteuerndes Einkommens (Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer) bzw. bei einer GbR wird der Gewinn gesondert und einheitlich festgestellt und auf die einzelnen Beteiligten runtergebrochen für Zwecke der Einkommensteuer.

Ich bin da unerfahren und kann also keine verbindliche Antwort geben.

Ich meine das jetzt wirklich nicht böse, aber dann ist es besser, keine Antwort hierauf zu geben. ;)

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Sehr geehrte Fragestellerin!

Ich gehe bei meiner Antwort davon aus, dass Ihre Käufer ausschließlich Privatpersonen sind.

Ihr Umsatz würde dem Umsatzsteuersatz von 19 % unterliegen, auch wenn Sie Ihre virtuelle Ware bei Privatpersonen ohne Umsatzsteuer einkaufen.

Wenn Sie einen Geschäftsumfang von höchstens 22.000 € pro ganzem Jahr haben, können Sie die Kleinunternehmer-Regelung gemäß § 19 UStG anwenden und auf die Erhebung von Umsatzsteuer auf Ihre Umsätze verzichten.

Mit freundlichen Grüßen

Steuerberater Jakob Röß

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Woher ich das weiß:Berufserfahrung