Umgangsvereinbarjng, was tun im Ernstfall?

3 Antworten

Das ist en reiner privatrechtlicher Vertrag zwischen euch beiden. Da wird die Polizei nichts unternehmen.

Ich frage mich allerdings, warum du einen solchen Vertrag mit ihm schliesst, wenn du schon von Beginn an davon ausgehst oder zumindest befürchtest, dass er ihn nicht einhalten wird.

Wer übernimmt denn in der Woche die Betreuung der kleinen ? Ist der Vater nicht berufstätig ?


LaraAdler 
Beitragsersteller
 21.01.2025, 17:00

Wurde uns vom Jugendamt empfohlen sowas schriftlich zu machen und zu vereinbaren. Der Kindsvater ist aktuell arbeitslos

LaraAdler 
Beitragsersteller
 21.01.2025, 17:07

Und Kind ist über Woche beim Vater eben

StefanKlKu  22.01.2025, 08:06
@LaraAdler

Okay.

Wichtig finde ich, dass ihr euch beide wie erwachsene Menschen benehmt und im Interesse eurer Tochter handelt. So sehr ihr euch auch zerstritten habt, das Kind kann nichts dafür und braucht beide Elternteile.

Leider funktioniert das nicht immer, aber es gibt halt auch positive Beispiele.

Am Ende ist es auch für euch beide am einfachsten, wenn ihr euch einigt und zusammenarbeitet. Dann lässt euch auch das Jugendamt in Ruhe.

Anderenfalls kann es auch dazu kommen, dass das Jugendamt zu der Einschätzung kommt, dass das Kind in einer Pflegefamilie besser aufgehoben ist

Ich schätze, solange es diese Regelung nur zwischen euch beiden gibt, also nicht offiziell, kannst du da gar nix machen.

du holst das kind freitags nachmittags ab u. bringst es so nachmittag oder abends wieder nach hause. wenn er nicht da ist oder verweigert das kind aufzunehmen, wirst du dich um das kind kümmern oder du bringst es ins heim zum jugendamt.

warum sollte er sein kind nicht zurücknehmen. er ist hauptbezugsperson und das kind lebt bei ihm. du bist ihm und dem kind unterhaltspflichtig