Umgangsvereinbarjng, was tun im Ernstfall?
habe mit dem Kindsvater meiner Tochter eine Umgangsregelung getroffen (leider noch nicht gerichtlich entschieden) sondern erstmal nur so von uns schriftlich und eben unterschrieben, ich habe die kleine immer Fr.-So. Mittags rum laut dieser Vereinbarung. Was müsste ich im Ernstfall tun wenn er die kleine an diesen besagten Tag nicht zurücknimmt??? Könnte ich da im Ernstfall Polizei anrufen oder was ist mir da offen dann zum Sonntag??
leider bin ich noch ein halbes Jahr in Ausbildung deshalb ist es mir unter der Woche unmöglich oder sie bis Mo. morgens zu behalte .
3 Antworten
Das ist en reiner privatrechtlicher Vertrag zwischen euch beiden. Da wird die Polizei nichts unternehmen.
Ich frage mich allerdings, warum du einen solchen Vertrag mit ihm schliesst, wenn du schon von Beginn an davon ausgehst oder zumindest befürchtest, dass er ihn nicht einhalten wird.
Wer übernimmt denn in der Woche die Betreuung der kleinen ? Ist der Vater nicht berufstätig ?
Wurde uns vom Jugendamt empfohlen sowas schriftlich zu machen und zu vereinbaren. Der Kindsvater ist aktuell arbeitslos
Okay.
Wichtig finde ich, dass ihr euch beide wie erwachsene Menschen benehmt und im Interesse eurer Tochter handelt. So sehr ihr euch auch zerstritten habt, das Kind kann nichts dafür und braucht beide Elternteile.
Leider funktioniert das nicht immer, aber es gibt halt auch positive Beispiele.
Am Ende ist es auch für euch beide am einfachsten, wenn ihr euch einigt und zusammenarbeitet. Dann lässt euch auch das Jugendamt in Ruhe.
Anderenfalls kann es auch dazu kommen, dass das Jugendamt zu der Einschätzung kommt, dass das Kind in einer Pflegefamilie besser aufgehoben ist
Ich schätze, solange es diese Regelung nur zwischen euch beiden gibt, also nicht offiziell, kannst du da gar nix machen.
du holst das kind freitags nachmittags ab u. bringst es so nachmittag oder abends wieder nach hause. wenn er nicht da ist oder verweigert das kind aufzunehmen, wirst du dich um das kind kümmern oder du bringst es ins heim zum jugendamt.
warum sollte er sein kind nicht zurücknehmen. er ist hauptbezugsperson und das kind lebt bei ihm. du bist ihm und dem kind unterhaltspflichtig
Und Kind ist über Woche beim Vater eben