Umgangs Wochenende ..?

4 Antworten

Die Kosten trägt man selbst und sollte eine Einvernehmlichkeit finden,z.B.,dass man sich in der Mitte trifft.Sollte es ohne Gerichtsbeschluss ablaufen.Ein Auto heisst nicht ,er muss immer fahren,aber auch nicht,dass Du immer fährst.Einigt Euch auf die Mitte,dann wäre es gerecht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
 weite Strecken für den Umgangsberechtigten:

Er muß zu dem Kind fahren und dies auf eigene Kosten abholen. Die Rechtsprechung verlangt selbst bei einem unberechtigten Umzug des kinderbetreuenden Elternteils, dass er Umgangsberechtigte das Kind selbst abholt. Er kann daher nicht verlangen, dass ihm das Kind gebracht wird oder dass der andere Elternteil sich an den Reisekosten beteilgt.

https://www.anwalt-wille.de/rechtsanwalt-familienrecht-fachanwalt-koeln/umgangsrecht-und-umgangsverweigerung/

Grundsätzliche Aufgabe des Umgangsberechtigten ist es, das Kind beim anderen Elternteil abzuholen und wieder dorthin zu bringen. Dies impliziert, dass der Umgangsberechtigte auch die Kosten des Umgangs zu tragen hat.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Die Rechtslage ist klar: Der Umgangsbegehrende ist für die Wegstrecke und die anfallenden Kosten verantwortlich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)