Umgangs Wochenende ..?
Der Vater unseres gemeinsamen Kindes ist nun umgezogen. Diese Strecke beläuft sich mit dem Auto auf ca 60-80 Kilometer .
Ich habe kein Auto / Führerschein.
Die letzten Monate , hatte ich ( Mutter ) immer das Kind zum Vater bzw Freundin und Geschwister gebracht ( Öffis ) und wieder abgeholt da er wohl keine Zeit hatte ect .
Wie sieht das nun bei dieser Entfernung aus ?
Man kann sich einigen ja aber , ich sehe es tatsächlich nicht mehr ein , das ICH IMMER hin und her fahren muss gerade an den Wochenenden ( meisst auch für einen Tag ) und nun kommt die neue Stecke dazu von 60-80 Kilometer.
Der Vater ist Mobil und betont aber auch zwischendurch, das er keine Lust hat ( zb Sonntags) hin und her zu fahren da er in der Woche eh schon fast nur im Auto unterwegs ist , oder hat andere ,, Wehwehchen " warum er nicht fährt.
Ich hatte in den letzten Monaten reichlich genug Verständnis gezeigt und das Kind gebracht und abgeholt aber irgendwann ist ja auch mal gut !?
Bin ich dazu verpflichtet ( gemeinsame Sorge) das Kind zu bringen oder abzuholen oder aber auch auf halber Strecke abzuholen oder zu bringen ? Oder musst das der Vater machen ?
Wer trägt dann eigentlich bei der Entfernung die Kosten mit den Zügen ect ) wenn das Kind dann alle zwei Wochen da ist ?!
4 Antworten
Die Kosten trägt man selbst und sollte eine Einvernehmlichkeit finden,z.B.,dass man sich in der Mitte trifft.Sollte es ohne Gerichtsbeschluss ablaufen.Ein Auto heisst nicht ,er muss immer fahren,aber auch nicht,dass Du immer fährst.Einigt Euch auf die Mitte,dann wäre es gerecht.
Er muß zu dem Kind fahren und dies auf eigene Kosten abholen. Die Rechtsprechung verlangt selbst bei einem unberechtigten Umzug des kinderbetreuenden Elternteils, dass er Umgangsberechtigte das Kind selbst abholt. Er kann daher nicht verlangen, dass ihm das Kind gebracht wird oder dass der andere Elternteil sich an den Reisekosten beteilgt.
Grundsätzliche Aufgabe des Umgangsberechtigten ist es, das Kind beim anderen Elternteil abzuholen und wieder dorthin zu bringen. Dies impliziert, dass der Umgangsberechtigte auch die Kosten des Umgangs zu tragen hat.
Alles Gute für dich!
Die Rechtslage ist klar: Der Umgangsbegehrende ist für die Wegstrecke und die anfallenden Kosten verantwortlich.