Umgang zu meiner schwester
Hallo habe mal eine Frageund zwar geht es darum das meine Eltern lange schon getrennt sind und mein Vater eine neue Frau hat damit jetzt eine gemeinsame Tochter sie ist über 1 Jahr alt und bekommen jetzt noch ein Kind zusammen. Ich lebe bei meiner Mutter bin 16 Jahre alt und wünsche mir Kontakt zu meinen Halbgeschwister. Habe ich ein recht darauf die zu sehen da ich mich mit meinen Vater so sehr zerstritten habe das er es nicht möchte das ich sie sehen darf. Also habe ich ein recht darauf die beide sehen zu können vllt mit hilfe vom Jugendamt?? Wenn Ja wie kann ich es erreichen?
4 Antworten
Ich finde es schön, dass du deine Halbgeschwister nicht ablehnst, sondern sogar den Kontakt zu ihnen pflegen möchtest. Aber im Moment ist das vielleicht nicht so gut. Du hast dich mit deinem Vater zerstritten und das muss zuerst wieder in Ordnung kommen. Sonst bekommen die anderen Kinder den Streit auch gleich mit, und das muss nicht sein. Wenn du dich mit deinem Vater versöhnt hast, dann hat er sicher nichts dagegen, dass du deine Halbgeschwister treffen wirst. Erzwingen kannst du es nicht.
Da kann das Jugendamt nur beraten und informieren.
Um einen solchen Anspruch durchzusetzen brauchst Du einen Anwalt.
Und das kostet.
Es ist aber sehr fraglich, ob der Richter Dir da zustimmt. Das Kind ist sehr klein, ohne Deinen Vater darfst Du es garantiert nicht sehen.
Du selbst hast leider kein Umgangsrecht mit Deinen Halbgeschwistern.
Nur, wenn Ihr inzwischen "eine enge Bindung zueinander aufgebaut" hättet, könntest Du ggf. ein weiteres Recht daraus ableiten.
Du kannst also nur an der Beziehung zu Deinem Vater arbeiten und hoffen, dass er Dir den Kontakt ermöglicht/ gestattet.
dein vater kann dir den umgang verbieten, bis die kinder erwachsen sind. vor allem wenn du kein guter umgang für die kinder bist. warum bist du denn so zerstritten mit deinem vater?