Umgang mit Vater, alle 14 Tage?

3 Antworten

das jugendmat hat keine möglichkeit irgendwas anzuordnen es kann nur beraten. du kannst zu einer mediation einladen und versuchen auf den kv einzuwirken mit dir eine gemeinsame umgangsvereinbarung zu erarbeiten. wenn er das nicht tut, weil umgang etwas ist was nicht seinem interesse entspringt oder wegen wechselschichten nicht möglich ist, wirst du damit leben müssen.

er scheint ja umgang wahrzunehmen, eben nur keine wochenenden. dann ist es eben so. auch ein gericht wird ihn dazu nicht zwingen.

nein, du kannst keinen umgang erzwingen


Wicca1980  02.11.2021, 18:09

Doch, es besteht umgangsrecht. Bedeutet, dass der Vater ein Recht auf Umgang mit dem Kind hat.
im Umkehrschluss hat auch das Kind ein Recht auf Umgang mit seinem Vater.

Wenn der Vater das Kind allerdings nicht will, ist es fraglich, in wie weit es sinnvoll ist, das zu erzwingen.

Weil die Versorgung vielleicht nicht gewährleistet ist.

leider ein zweischneidiges Schwert.

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Larahdp99 
Fragesteller
 02.11.2021, 18:11
@Wicca1980

Also was ich sagen kann, ist dass er ihn auf jeden Fall sehen will, aber immer nur, dann wenn es ihm passt, heißt, am besten nicht am Wochenende, damit er feiern gehen kann und sich was vornehmen kann, sondern irgendwie einen Nachmittag alle zwei Wochen.

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Wicca1980  02.11.2021, 18:17
@Larahdp99

Du kannst so argumentieren, dass der Vater ihn so nimmt, das Kontinuität für das Kind besteht und auch über Nacht.

Also Entweder von Sonntag Abend bis Samstag früh und sich um alles kümmert, was eben im Alltag (Schulalltag) wichtig ist.

Oder eben von Freitag Abend bis Sonntag Abend alle 14 Tage. Aber lass dich vom Jugendamt beraten. Die Helfen bei sowas.

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wunderwall  02.11.2021, 18:44
@Wicca1980

nein kann es nicht. da eine verpflichtung gegen den willen des vaters nicht dem kindeswohl entspricht. deine antwort ist falsch

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Wicca1980  02.11.2021, 18:49
@wunderwall

Doch, geht, hab ich zusammen mit dem Jugendamt über das Familiengericht eingeklagt. Mein Vater musste mich dann 2 vom Gericht festgelegte Wochenenden im Monat und die ersten 2 Wochen in den Sommerferien und in den Osterferien zu sich nehmen.

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wunderwall  02.11.2021, 18:53
@Wicca1980

das macht er solange wie er lust dazu hat. wenn er das nicht mehr will, wird er es nicht mehr tun. was hat ein kind von erzwungenen umgang, wo es vors fernseh gesetzt wird oder in die ecke, etwas zu essen bekommt und sonst nichts. wie gesagt etwas derartiges kann nur gemacht werden, wenn der kv vor gericht einverstanden ist. ist er es nicht, gäbe es diese vereinbarung für deinen vater nicht. er hat es gemacht weil er es wollte. hätte er das nicht gewollt, wäre ihm das "urteil" ziemlich egal gewesen oder er hätte es einkassiert über die nächste instanz. es ist nicht universell einsetzbar und wird so nicht gehandhabt.

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Es gibt so etwas wie Umgangsrecht. Bedeutet auch, Umgangspflicht. Heißt, du kannst zusammen mit dem Jugendamt ein System erarbeiten, was den Kindsvater zum Umgang mit seinem Kind Verpflichtet.


wunderwall  02.11.2021, 18:42

nein kann sie nicht. das jugendamt kann beraten, aber nichts verpflichten.

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Wicca1980  02.11.2021, 18:45
@wunderwall

Doch das geht sehr wohl, muss aber gerichtlich angeordnet werden. Dafür ist das Familiengericht zuständig. Und das Jugendamt kann das in die Wege leiten.

Ich habe für mich umgangsrecht mit meinem Vater eingeklagt. Und das Jugendamt hat mir dabei geholfen.

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wunderwall  02.11.2021, 18:48
@Wicca1980

das jugendamt kann beraten, mehr befugnisse hat es nicht. es kann auch nichts in die wege leiten. ein familiengericht wird so nicht ausurteilen. das ist blödsinn. selbst wenn es ein urteil gäbe ist es nicht durchsetzbar, wenn kv an den tagen einfach nicht erscheint, wegzieht oder schichtrhythmen wechseln. zum kontakt kann ihn keiner zwingen.

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