Umgang wieviel Zeit steht zu?
Wieviel Umgang steht einem vater zu? Sohn ist 1 Jahr 3 Monate alt und kümmere mich liebend gern um mein Sohn. Doch würde einfach mehr Zeit mit Ihm verbringen wollen. Derzeit habe ich 2 Stunden alle 14 Tage was mir extrem wenig vor kommt. Um eine tolle Vater / Sohn Beziehung zu fördner müsste das doch mehr sein. Zumindest meines erachtens. Wie ist das gibt es eine Regelung auf die man nach schauen kann oder sogar vorgeschrieben ist?
4 Antworten
Es gibt keine Vorschriften, weil Umgangsregelungen immer höchst individuell sind. Aber Du hast schon Recht: Bei Dir IST das extrem wenig. Für das Alter gilt: Kürzer, aber häufiger. Einmal in der Woche solltest Du Dein Kind mindestens sehen können. Übernachtungsbesuche sind aber noch nicht unbedingt angezeigt, dafür sollte das Kind älter sein. Wenn sich mit der Kindesmutter keine Einigung erzielen läßt, mußt Du beim Familiengericht einen Antrag auf Regelung des Umgangs stellen. An das Jugendamt solltest Du Dich nicht wenden - die haben keine Möglichkeit, vereinbarte Regelungen auch tatsächlich durchzusetzen. Das geht auch alles ohne Rechtsanwalt. Dann halten sich auch die Kosten in Grenzen.
Da gibt es leider keine Vorschriften, oder feste Regeln, grundsätzlich gilt soviel Zeit wie möglich mit seinem Kind zu verbringen. Ihr müsst eine Regelung treffen. Das könnt ihr entweder unter euch ausmachen, mit dem Jugendamt regeln, oder ein Richter muss den Umgang festlegen wenn die Eltern sich nicht einigen können. Rede mit der Kinsmutter und triff eine feste Umgangsregelung mit ihr. Wenn sie nicht will, versuchst übers Jugendamt, die vermitteln. Wenn das nicht klappt stelle einen Antrag auf Umgangsregelung/Umgangrecht beim zuständigen Familiengericht. Bei allen 3 Varianten gilt, am besten nicht mit der Mutter streiten bzw. gegen sie arbeiten, zeig ihr das du dich kümmerst und das dir etwas daran liegt, dann gibt sie dir das kind sicher gerne.
Soweit mir bekannt ist, hat ein Vater, der Unterhalt bezahlt, dass Recht auf Umgang mit dem Kind an jedem 2.Wochenende. Dazu können noch abgesprochene Termine unter der Woche kommen. Sowie Ferien anteilig.
Wochenende bezieht sich das auf die 2 Stunden oder spricht man dann von dem ganzen wochenende und das ich mein Sohn auch mit zu mir nehmen darf? Ich wohne immerhin 4 Stunden zugfahrt von der ihm entfernt.
das muß mit der Mutter und dem Jugendamt, ausgesprochen werden,..normal ist die Regelung, jedes zweite Wochenende....
Wochenende bezieht sich das auf das ganze wochenende oder eben nur diese 2 Stunden was ich da jetzt habe?