Gar nichts mehr, das ist zu weit entfernt als das man es mit einem Verwandtschaftsgrad bezeichnen würde.
Hallo Kleine11,
solange ihr keinen gerichtlichen Umgangsbeschluß habt musst du deinen Sohn gar nicht hergeben. Alles was du tust ist momentan noch freiwillig. Der Vater hat zwar ein Umgangsrecht, aber wie, wo, wann und wie oft er Umgang hat müsst ihr 2 privat regeln. Wenn du sagst du willst ihn nicht über Nacht hergeben ist das auch OK. Wenn er das nicht akzeptiert muss er seinen Willen per Gericht versuchen durchzusetzten. Da du ihm den Sohn ja nicht verweigerst sondern nur berechtigte Bedenken hast das er nicht kindgerecht mit ihm umgeht und er auch noch sehr klein ist, passiert dir vor Gericht nichts. Es wird dann dort eine bindende Umgangsregelung beschlossen, die wahrscheinlich ein Kompromiss aus beiden Forderungen sein wird. Die Großeltern haben zwar kein Umgangsrecht wenn sie keine direkten Bezugspersonen fürs Kind sind, aber was der Vater während seiner Umgangszeit macht kannst du nicht bestimmen. Das heisst wenn er ihn zu seinen Eltern in Obhut gibt ist das OK. Du kannst den Umgang zu den Großeltern nur in "deiner Zeit" verbieten, nicht wenn das Kind beim Vater ist. Das geteilte Sorgerecht musst du ihm nicht freiwillig geben. Bei so einer Vorgeschichte würde das Niemand tun. Lass ihn klagen wenn er es haben möchte, das soll ein Richter entscheiden. Bei 250 Km Entfernung und dieser Vorgeschichte ist es eher unwahrscheinlich das er es bekommt, du müsstest wegen jeder Unterschrift etc. hinter ihm herlaufen. Aber wie gesagt, man weiss nie wie es vor Gericht ausgeht. Rede doch mal in Ruhe mit ihm und frag ihn wie er es sich weiterhin vorstellt, ich denke nicht das er 250 Km fahren möchte um ihn für ein paar Stunden zu sehen. Andererseits müsste er bei einer Klage die Gerichtskosten und die Anwälte zahlen. Eventuell findet ihr ja einen Weg im Sinne des Kindes zusammen zu arbeiten.
HAllo Nise19871,
ich bin etwas verwundert das du das nicht gleich den Arzt gefragt hast der dir das gesagt hat :-) Also es ist so, das ein Beschäftigungsverbot natürlich zur Folge hat das du eine Krankschreibung erhälst. Dein Chef darf dir nicht kündigen.
Hallo 19Yvette95,
nein, die Kontrollen sind sehr streng, sonst ist der Kinobetreiber dran und kann dicht machen. Lasst es lieber sein, bevor ihr alle rausfliegt, oder deine 15jährige Freundin alleine vor der Tür stehen bleibt. Sie dürfte nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten in diesen Film.
Hallo, warum deine Mutter 2 Jobs hat um die Schulden deines Vaters zu zahlen kann ich nicht nachvollziehen. Das Geld dürfte gerade reichen um euch durchzubringen. Wenn ihr in einer Wohnung wohnt wo die Heizung kaputt ist müsst ihr das dem Vermieter sagen und er muss sie auf schnellstem Wege reparieren. Wenn er das nicht tut könnt ihr die Miete kürzen und habt somit mehr Geld. Warum wehrt ihr euch nicht? Könnte man euch auch abschieben oder habt ihr die deutsche Staatsbürgerschaft?
Solange du bei ihr bist, darf sie das. Bist du denn ab und zu bei deinem Vater zu Hause zum Umgangswochenende oder auch mal so? Denn in dieser Zeit darf deine Mutter dir gar nichts verbieten, da entscheidet dein Vater wen du triffst und mit wem du Umgang hast. Wie ist das bei euch? Siehst du deinen Vater regelmäßig? Wenn nein warum nicht?
Das ist Zufall, ich denke eher das dein Nachdenken über eine bestimmte Sache dazu geführt hat das du dich besser fühlst.
Wie alt bist du und was für Geschichten werden über dich erzählt? Entsprechen diese Geschichten der Wahrheit?
Kannst du deine Frage mal etwas genauer stellen? Was heisst entscheidet sie das? Willkürlich oder wie meinst du das? Es gibt Tabellen anhand derer das Wohngeld berechnet wird. Warum fragst du? hast du einen Antrag gestellt? gibts damit Probleme?
Was hast du getan das ein Erwachsener Mensch deswegen deine Mutter verlässt? Wenn sie dich hasst weil sie jetzt keinen Partner mehr hat kann sie nicht ganz richtig im Kopf sein oder sie ist selbst noch nicht ganz erwachsen. Keiner hat behauptet es ist einfach ein fremdes Kind anzunehmen bzw. eine neuen Partner zu haben der nicht der Vater der Kinder ist. Hat sie dich damals gefragt ob du einen Stiefvater haben möchtest bzw. ob du ihn akzeptierst? Was ist passiert?
Hallo philou1996,
ja kann sie, auch schon bei einmaligem Vergessen besteht die Möglichkeit einer Schwangerschaft. Die Wirkung der Pille kann auch noch durch die Einnahme von Antibiotika außer Kraft gesetzt werden und wenn deine Freundin Durchfall hat. Also verlasst euch bitte nicht drauf wenn ihr keine Eltern werden wollt. erst wieder ungeschützten GV wenn sie die nächste Packung angefangen hat. Bis dahin Kondome verwenden.
Ja nichts, warum auch. Sie sind erwachsen und wissen was sie tun. Manchmal kann ein Streit gut sein. Wenn es überhand nimmt, sag ihnen mal das du das nicht mehr aushälst und frag sie ob eine Trennung nicht besser wäre für alle Beteiligten.
Hallo Mofire,
zuerst einmal möchte ich dir sagen das die Äußerung "ich wurde bei der Entscheidung ob Abtreibung oder nicht übergangen" auf Frauen arrogant und anmaßend wirkt. Die Entscheidung ob du Vater werden möchtest oder nicht musst du im Vorfeld treffen indem du entweder keinen Sex hast oder dafür sorgst das du richtig verhütest. UNd damit meine ich wirklich das DU verhütest und dich nicht darauf verlässt das eine Frau die Pille nimmt o.Ä. wenn eine Schwangerschaft erstmal besteht hast du kein Recht mehr mit zu entscheiden ob das Kind ausgetragen word oder nicht, denn es ist nicht dein Körper in dem es wächst. Diese Entscheidung trifft alleine die schwangere Frau. Ich verstehe deinen Ärger und das du dich übergangen fühlst, aber du bist aufgeklärt und wusstest was passieren kann wenn du mit einer Frau schläfst. Ich rate dir zu warten bis das Kind auf der Welt ist. Entweder sie stimmt einem Vaterschaftstest zu oder du musst ihn gerichtlich erwirken. Da die Mutter sicher von dir Kindesunterhalt und eventuell auch für sich Betreuungsunterhalt haben möchte gehe ich aber davon aus das sie einem freiwilligen Vaterschaftstest zustimmen wird. Was meine Vorredner schreiben ist falsch. Wenn du der Vater bist hast du sehr wohl Rechte. Du hast ab dem Tag der Geburt das volle Umgangsrecht. Das heisst das du dein Kind sehen darfst. Wie, wann, wo und wie oft musst du mit der Mutter aus machen. Wenn sie es nicht erlaubt oder ihr euch nicht über die Dauer, den Ort etc. einigen könnt, kannst du dein Umgangsrecht bei einem Familiengericht einklagen. Dann entscheidet ein Richter wann, wo, wie oft und wie lange du dein Kind sehen darfst, ob du es mit zu dir nehmen darfst usw. Du hast außerdem die Möglichkeit das geteilte Sorgerecht für dein Kind zu erhalten. In den allermeistenFällen bekommen die Väter es. Wenn die Mutter es dir nach der Geburt nicht freiwillig gibt kannst du auch Dies einklagen und hast sehr gute Chancen wenn du ein normales Leben führst. Das heisst kein Alkoholiker bist oder Drogen nimmst o.Ä. Ab Februar 2013 wird es sogar eventuell ein Gesetz geben das nicht verheiratete Väter automatisch das geteilte Sorgerecht bekommen, das ist aber bis jetzt noch ein Gesetzentwurf. Du siehst also du hast Rechte und kannst sehr viel tun. Die Traumlösung wäre natürlich wenn du und die Kindsmutter ein gutes Verhältnis hättet und im Sinne des Kindes zusammen arbeiten würdet. Wie ist sie denn so? Redet ihr normal miteinander? Hat sie sich schon mal dazu geäußert wie sie es sich vorstellt falls du der Vater bist?
Hallo coolstorybroo,
die einzige Möglichkeit dein "Leiden" loszuwerden ist daran zu arbeiten das es dir nicht mehr peinlich ist wenn du aufs Klo musst. Hast du eine Ahnung woher das kommt? Warum ist es dir peinlich wenn du zur Toilette musst? Mach dir klar das dir nichts passiert wenn du zur Toilette musst. Versetz dich mal in die Situation deiner Schüler. Denen ist es doch völlig egal ob du gehst oder nicht, wahrscheinlich freuen sie sich das du mal kurz weg bist. Manchmal hilft es auch wenn man sich über sich selbst lustig macht. Z.B. "Ich hab die kleinste Blase der Welt" Oder "Die Toilettenfrauen werden nochmal Millionärínnen wegen meiner Fischblase" Du musst lockerer werden. Wenn eine Therapie nicht geholfen hat war es eventuell der falsche Therapeut. Was hattest du für einen Eindruck? wie lange ging die Therapie?
Hallo Puttyme98,
es ist ganz normal das du mit 15 Dinge ausprobieren möchtest. VieleTeens machen das schon viel früher...mit 15 spricht nichts dagegen wenn du mal ein Bier probierst, aber "dicht sein" ist nicht so cool, das solltest du lassen. Du wirst dich fürchterlich fühlen am nächsten Tag. Wenn du Angst hast wegen deinen Eltern, warte doch bis du 16 bist, dann darfst du offiziell Bier, Wein und Sekt trinken.
Hallo LilyAnn,
ja das kannst du machen, du bist dann eine Pendlerin. Egal wo du arbeitest und wohnst wichtig bei einem Job ist nur das du den Job meldest und nicht schwarz arbeitest und deine Einnahmen korrekt versteuerst in so fern du nicht von der Einkommenssteuer befreit bist.
Hallo aneEckstein12,
wenn du beim Petting nicht mit Samenflüssigkeit in Berührung gekommen bist kannst du nicht schwanger sein. Das heisst, wenn dein Freund Samenflüsssigkeit an den Fingern hatte und dich dann unten angefasst hat kannst du schwanger sein, oder wenn du ihn mit der Hand befriedigt hast und dich dann selbst unten angefasst hast. Ansonsten bist du definitiv nicht schwanger. Auch das du deine Periode hattest ist ein fast sicheres Zeichen das du nicht schwanger bist.
Hallo airwater,
das ist individuell verschieden und kommt darauf an wie viel Betäubungsmittel dir gespritzt wurde. Durchschnittlich 2-3 Stunden, kann aber auch länger dauern, bis zu 5 Stunden ist noch normal.
HAllo St3f4nS,
das ist momentan noch eine gute Zeit. Wenn er irgendwann mal früh raus muss (Kita z.B.) ist es etwas spät, aber auch noch akzeptabel. Macht er denn noch einen Mittagsschlaf? Falls ja wird es sicher nicht mehr lange dauern bis er das nicht mehr möchte und dann kann es sein das sich die abendliche Schlafenszeit etwas verändert.
Na genau das was du hier auch schreibst. Das du dich vertan hast und nicht kommst zum Termin. Ist doch nix Schlimmes, schreibst einfach wie es ist.