UG: Andere Tätigkeiten als im Gegenstand des Unternehmens ausüben?
Guten Tag,
im Registereintrag der UG wir im Gegenstand des Unternehmens Dienstleistungen im IT Bereich festgehalten.
Meine Frage: Darf die UG auch anderen Tätigkeiten nachgehen. z.B. Gärtner tätigkeiten. Handel mit Gebraucht waren. Personalvermittlung, Marketing? Und falls ja, ab wann bin ich verpflichtet, den Handelsregistereintrag Notariell zu erweitern?
Bei der Suche stelle ich mich entweder blöd an, oder ich bin nicht konkret fündig geworden. Die UG besteht im Endeffekt aus einem neu ernannten Geschäftsführer und dem Hauptanteilseigner (mir). Die IT wird nicht fallen gelassen, sondern durch neue Möglichkeiten möchte ich auch auf andere weisen Geld erwirtschaften.
Vielen Dank. Evocati89
Sollte ich wichtige Informationen vergessen haben, füge ich die gerne noch bei.
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/user/iF3lix/1634819362270_nmmslarge__0_0_500_500_77a0f43d5804c908f40c8a1b0c260400.png?v=1634819362000)
Die Anmeldung ggü. dem Gewerbeamt hat gem. § 14 (1) 1 Nr. 2 GewO zu erfolgen.
Die Nichtanmeldung ist gem. § 146 (2) Nr. 2 b) GewO mit Bußgeld bedroht.
Die Anmeldung beim Registergericht hat bei Änderung der Satzung (in der gem. § 3 (1) Nr. 2 GmbHG der Unternehmensgegenstand enthalten sein muss) gem. § 54 (1) GmbHG zu erfolgen.
Gem. § 14 HGB können Zwangsgelder bei ausbleibender Anzeige festgesetzt werden.
Darüber hinaus könnte der Geschäftsführer für sämtliche außerhalb des satzungsgemäßen Unternehmensgegenstand vorgesehene Unternehmenshandlungen persönlich haften.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Alles klar. Also muss ich, um den Geschäftsführer zu Schützen, bei dem Wechsel des Geschäftsführers und der Notariellen Beglaubigung, dies gleich mit erledigen um allen Problemen von vornherein aus dem Weg zu gehen.
Dankeschön