Über rot gefahren Probezeit?
Hey :)
Also ich bin mir nicht mal zu 100% sicher ob ich über rot gefahren bin.
Folgende Situation: hinter mir waren sehr viele PKW und vor mir wird die Ampel Orange. Ich habe nicht gebremst, weil ich Angst hatte, dass mir dann jemand reinfährt.
Ich bin auf jeden Fall über die Haltelinie gefahren, als die Ampel noch Orange war, aber ob die Ampel noch immer Orange war als ich vorbei war, kann ich nicht sagen, ich denke nicht..
Wenn das eine Ampel mit Blitzlicht war, ist es wahrscheinlich, dass sie mich geblitzt hat? Sind diese Blitzer nicht meistens vor der Haltelinie?
6 Antworten
Du solltest dir jetzt noch keine Gedanken machen aus meiner Sicht. Warte einfach, ob du in den nächsten Monaten einen Brief mit dem Verstoß bekommst. Weil ob du jetzt über Rot gefahren bist oder nicht, ist doch egal. Du kannst es nicht mehr ändern. Einfach abwarten was passiert.
Also erst einmal ist es keine Ausrede wenn Fahrzeuge hinter dir sind. Du hättest bei der Ampel die länger grün zeigt schon damit rechnen müssen das sie bald umspringt und schon mal vom Gas gehen können. Genauso hätte dein Hintermann im Falle eines Unfalls durchaus ein Problem da der Sicherheitsabstand auch an einer grünen Ampel vorhanden sein muss. Das mag dir nicht helfen das wären aber Argumente die du hören wirst wenn du wirklich geblitzt wurdest und so kommst.
das du geblitzt wurdest würde ich mal nicht schätzen. Normal bemerkt man das rötliche Licht des Blitzers und zumindest bei uns in Flensburg wo es viele solcher Blitzer gibt sieht man den Kasten auch deutlich so das man die Kreuzungen kennt wo man besonders aufpassen sollte.
ich würde mir da nicht wirklich sorgen machen.
Wenn du bei Gelb über die Haltelinie bist, dann ist alles in Ordunung. Einen Ampelblitzer hättest du gesehen, der blitzt auch zweimal. Einmal um zu sehen, ob es nur ein Haltelinienverstoß war und nochmal, ob du über die Kreuzung gefahren bist.
Aber davon abgesehen, es sollte dich nicht stören, ob hinter dir andere Autos sind. Wenn du ohne Gefahrenbremsung vor der gelben Ampel anhalten kannst, dann musst du das tun. Du bekommst im Zweifel die Punkte und Fahrverbote.
Ist mir auch vor vielen Jahren mal passiert. Ich bekam dann Post und habe Einspruch eingelegt. Das Ganze ist sogar vor Gericht gegangen, aber ich habe über einen Anwalt klären lassen, dass mir mein Hintermann, hätte ich stark gebremst, wohl in den Kofferraum gefahren wäre. Das konnte man anhand des Bildmaterials auch sehen. Da ich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hatte, bekam ich keine Strafe und die Versicherung hat die Gerichtskosten übernommen. Lange Rede, kurzer Sinn: da wirst du abwarten müssen, ob du überhaupt Post bekommst und kannst dann ggfs dagegen vorgehen.
Da hast du Recht, es ist dann die Entscheidung des Gerichts. Bei mir war es zusätzlich so, dass ich meinen kleinen Sohn auf der Rückbank hatte. Ein Auffahrunfall durch den Hintermann wäre ungleich schlimmer gewesen. Das hat das Gericht auch so gesehen. Wäre aber auch sicher ein ordentlicher Bums gewesen, wäre ich allein im Wagen gewesen und mir wäre einer draufgebrummt.
Okay, die Tatsache, dass dein Sohn mit im Auto war, ist natürlich ein Faktor, den ein Richter beachten wird. Ich wollte nur sagen, dass man Grundsätzlich vor einer gelben Ampel stark bremsen darf und nicht befürchten muss, Schuld an einem Auffahrunfall zu sein.
Die Rechtsschutzversicherung schützt Dich nicht vor der Strafe ! Sie zahlt lediglich die Verfahrenskosten und das auch nur wenn SIE denkt, Du hättest große Chancen zu gewinnen. Im Fall dass Du gewinnst zahlt aber sowieso der Gegner.
Wenn du nicht mehr Gefahrlos anhalten kannst, darfst du bei Orange noch drüber.
Ich denke, so etwas kommt auf die Tagesform des Richters an. Auf jeden Fall ist es aber so, dass du vor einer gelben Ampel sogar stark bremsen kannst und im Falle eines Auffahrunfalls bist du nicht schuld.
Es gibt einen Fall, da hat ein Autofahrer sehr stark gebremst und ist ca. 1 Meter hinter der Haltelinie zum Stehen gekommen, als der Hintermann im draufgefahren ist. Trotzdem wurde die Schuld dem hinteren Autofahrer gegeben.