TÜV/HU?


26.04.2024, 18:57

Das Auto soll übrigens abgemeldet und nicht wieder in Betrieb genommen werden.

4 Antworten

Früher gabs nach Ablauf von, ich glaube 6 Jahre war das, die Verpflichtung Paragraf 21 (Vollabnahme) zu machen, die Verpflichtung gibts aber nichtmehr.

Zu empfehlen ist es aber das Fahrzeug vorher anschauen zu lassen/ zu reparieren und dann erst zur HU zu fahren.

Nach 8 Jahren standzeit brauchst du so oderso einen Service und hast mit Sicherheit Standschäden die behoben werden müssen.

Ja das würde Probleme geben.

Ein angemeldetes Auto hat TÜV zu haben.

Lebt der Schwiegervater noch?

Wenn er nicht mehr leben sollte wird auch die Strafe und vor allem die Punkte nicht vererbt.

Ist es möglich das das Auto nochmal TÜV bekommt?

Wenn ja dann TÜV machen und verkaufen.

Es soll doch stillgelegt werden. Geh mit den Papieren, (Kfz-Schein und -brief, Nummernschilder) zur Zulassungsstelle und laß es stillegen. Bei der Versicherung solltest du es auch abmelden.