TÜV und ASU Bescheinigung bei neuem Motorrad?

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Wenn Dein Krad noch nie zugelassen war, braucht es keine HU und keine AUK, die wird bei "nicht gewerbsmäßiger Vermietung" (privat Zulassung) erstmalig nach 24 Monaten fällig. Nur wenn Dein Krad eine Zulassung als Selbstfahrervermietfahrzeug hatte (auf den Händler) beträgt die Frist zur ersten HU 12 Monate. Demnach bekommat man so ein Krad ohne "TÜV" Bescheinigung angemeldet.

Das kann der Händler für dich anmelden, wenn du möchtest. Ein neues Fahrzeug hat schon den TÜV + die ASU - dann brauchst du zum Anmelden nur noch eine Versicherungsbescheinigung und die Papiere mitnehmen

Ein Neufahrzeug muss natürlich nicht zum TÜV. Wenn das doch der Fall wäre, wäre es Sache des Händlers, das vor dem Verkauf zu erledigen.

Ein nagelneues Fahrzeug muss nicht vor der Anmeldung zum TÜV. Du gehst mit den Papieren zur Zulassungsstelle. Da gibt es dann auch gleich die TÜV-Plakette. Die ASU-Plakette gibt es gar nicht mehr