Tüv nicht bestanden , wie lange habe ich jetzt Zeit um die Mängel zu beseitigen?

7 Antworten

Ja, grundsätzlich ist das richtig. Wenn die Hauptuntersuchung länger als 4 Wochen her ist, mußt Du aber die Gebühr für die komplette Untersuchung noch einmal bezahlen und nicht nur für die Nachuntersuchung, was deutlich günstiger ist.

Wenn du eine Mängelkarte hast musst du innerhalb 4 Wochen diese Mängel beseitigen und wieder beim TÜV vorstellig werden.

Das aufm Zettel, Bericht, ist maßgebend.

Man kann den TÜVmonat um 3 überschreiten, also die Untersuchung. Aber nicht die gestzte Frist auf dem Prüfbericht.

Solange, wie Dein alter TÜV noch gültig ist + die Übergangsfrist.

es gilt das auf dem zettel.