tritt man seine Rechte am eigenen Bild ab wenn man sie auf social media postet?

2 Antworten

In den AGB eines Betreibers einer Social-Media-Plattform steht das. Sobald du Bilder postest, darf der Betreiber damit machen, was immer er will. Allen voran übrigens das beliebte WhatsApp. Und nachträgliches Löschen bringt nichts, denn du hast keinen Zugriff auf den WhatsApp-Server.

Man tritt seine Bildrechte ab. Aber nicht an andere Nutzer, sondern an den Konzern.

Du darfst also ohne Erlaubnis der Rechteinhaber keine Screenshots machen und verwenden.

Ein Fakeprofil mit Fotos von Fremden zu erstellen ergibt nicht nur keinen Sinn, es kann auch böse enden.