Triggerwarnung Kindesmissbrauch?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Gibt es Hinweise, dann werden diese intern intensiv beraten. Ggf holt man Informationen bei Kindergarten/Schule/Kinderarzt ein. Dank Kinderschutzkonzept können diese uns bei einer Kindeswohlgefährdung auch ohne Einwilligung der Eltern Auskunft geben.

Erhärten sich die Beweise, dann kann es dazu kommen, dass das Kind unverzüglich in Obhut genommen wird.

Erhärten sich die Hinweise nicht, dann wird weiter beobachtet bzw auch teilweise Kontakt mit den Eltern aufgenommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)