Treppenberechnung nur mit einem Maß das Gegeben ist?

1 Antwort

Dann solltest Du aber schon mal was von der Schrittmaßregel gehört haben:

https://www.baunetzwissen.de/glossar/s/schrittmassregel-3272931

Für das Steigungsverhältnis von Treppenstufen gilt die sogenannte Schrittmaßregel (selten Schrittmaßformel genannt). Sie geht von einer Schrittlänge des Menschen von 590 bis 650 mm aus und leitet daraus folgendes Verhältnis zwischen der Auftrittstiefe einer Trittstufe (a) und der Antrittshöhe einer Setzstufe (s) ab:

2 s + a = 630 mm (bzw. 650 mm)

In Deinem Fall ist das dann:

630= a + 2x16.8

A sollest Du alleine ausrechnen können.

Pumah 
Fragesteller
 17.12.2020, 09:57

Tatsächlich noch nichts davon gehört. Wir bekommen nur Unterlagen und Formeln, dann ist es Ziemlich schwär den überblick zu behalten. Habe in der Unterlagen einen Absatz überlesen, wo das ganze erkläre ist.
Aber alleine wie du es hier erklärt hast ist es schon einfacher zu verstehen. Danke

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holgerholger  17.12.2020, 11:07

Die formel stimmt, aber wenn du in mm arbeitest, sind es 168 statt 16,8.

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