Trennungsgeld Bundeswehr Heirat?
Hallo, mein Freund und ich haben uns verlobt, beide bei der Bundeswehr, beide einen anerkannten Hausstand, beide Trennungsgeldempfänger.
Zu meiner Frage: Erhalten wir beide nach der Hochzeit weiterhin Trennungsgeld bzw wenn wir vorher zusammen ziehen bzw nach der Hochzeit in ein eigenes Haus ?
Danke schon mal :)
2 Antworten
Die Frage ist echt interessant und wird nicht von jedem Refü auf die Schnelle beantwortet werden können 😉 Wenn Euch das TG irgendwann versagt werden sollte, bitte auf jeden Fall Widerspruch einlegen (!). Dann wird das von amtswegen juristisch geprüft.
Meiner Einschätzung nach:
Erhalten wir beide nach der Hochzeit weiterhin Trennungsgeld
Grds. Ja.
wenn wir vorher zusammen ziehen
Nein. Nur noch der-/diejenige, deren/dessen "Adresse" sich nicht ändert. Gründet Ihr gemeinsam einen neuen Hausstand an einer für Euch beide neuen Adresse (!) ausserhalb des Einzugsgebiets Eurer Stammdienststellen, verliert Ihr den Anspruch.
bzw nach der Hochzeit in ein eigenes Haus ?
Ob verheiratet oder nicht macht keinen Unterschied.
Wichtig ist, dass Ihr den gemeinsamen Hausstand im Einzugsgebiet Eurer Stammdienststelle gründet.
Das kann ich gut nachvollziehen. 😉
Lasst Euch gut beraten ☝ Im schlimmsten Fall, verliert Ihr Zigtausende von Euro (!).
Hallo,
Man erhält ja Trennungsgeld,wenn man aus beruflichen Gründen umziehen muss,aber ich denke ihr erhaltet noch welches,wenn ihr vom Ort nicht zu weit wegzieht.
LG
Vielen Dank für die Antworten, dann muss ich mal schauen:)
Wir können keinen Hausstand an unserem doenstort gründen weil wir jeweils woanders arbeiten also deswegen wollen wir die Mitte wählen :)