Trennung von Partnerin / Haus?
Hallo,
folgender Fall: meine Partnerin (nicht verheiratet, 2 Kinder) möchte sich von mir trennen. Wir wohnen zu viert in meinem Haus. Habe das Haus während unserer Beziehung gekauft, ich stehe alleine im Kaufvetrag und habe auch alle Kosten getragen.
Jetzt ist die Frage, wer zieht aus. Einfacher wäre es sicher sie bleiben im Haus und ich suche mir etwas. Da die Gründe der Trennung allerdings einseitig sehr unschön waren (Affäre) und es mein Haus ist, bin ich dazu nicht wirklich bereit.
Jetzt die Fragen die mich beschäftigen:
1) kann man mich zum Auszug zwingen- weil als Teilzeit Mama mit geringen Einkommen wahrscheinlich eh keine Wohnung zu bekommen ist
2) könnte ich eine Miete von Ihr verlangen bzw. sie kostenfrei wohnen lassen und es mit dem Kinderunterhalt verrechnen ?
Mir geht es nur um die Fakten. Bitte keine moralischen Antworten was für die Kinder besser wäre. Ist eh gerade alles schwer genug.
Danke Euch!
4 Antworten
Du kannst Miete verlangen. Das würde dich zu mindestens von den horrenden Unterhalszahlungen entlasten.
Starte ein neues Leben und sieh ja zu, dass das Haus dein Eigentum bleibt. Verkaufe es auch nicht an sie. Verlange wenn dann Miete.
Ich meine Unterhalt für deine Kinder, dass ist schon nicht wenig, kann um die 500-600 € pro Monat sein. Darum halte ich eine Miete für sinnvoll. So kannst du diese erdrückenden Kosten decken. Als Perspektivenvergleich, dass ist in etwa die Rate eines gebrauchten Porsche, wenn man ihn über einen Kredit finanziert.
- nein, es ist dein Haus
- Miete verlangen, aber das kann nicht verrechnet werden
Schmeiß sie raus und gut ist.
Das liegt nicht unbedingt an "D" sondern daran das in der Regel die Mutter mehr Umgang und somit mehr Zeit für Manipulation hat...
Die bekommen schon Bürgergeld und eine Wohnung oder sonst was.
Hallo,
zu 1)
Nein, man kann Dich nicht zum Auszug zwingen, weil DEIN Haus.
zu 2)
tu es nicht! Helfe Deiner "Ex" eine gute Wohnung zu finden für Sie und die Kinder und bezahle den Unterhalt für Deine Kinder und kümmere Dich um die beiden ABER vergiss Dich nicht dabei!
Für Deine "Ex" musst Du nichts zahlen da ihr nicht verheiratet seid. (Nur bis zum vollendeten 3. Lebensjahr der Kinder, aber die sind ja schon drüber)
Bis die Wohnung gefunden ist lass Sie bei Dir wohnen und verlange nichts dafür und bezahle keinen Unterhalt. Kümmere Dich solange Sie bei dir sind.
Zuerst einmal kannst du die Unterhaltszahlungen nicht verrechnen.
Wir wissen nicht, wie alt deine Kinder sind.
Da es dein Haus ist, kannst du bestimmen, wer darin wohnt.
5 und 9. meine Partnerin arbeitet Teilzeit. Ich denke ich müsste für sie keinen Unterhalt zahlen, aber für die Kinder natürlich.
Ja, das auf jeden Fall. Dachte nur das sowas leider häufiger vorkommt und man vorab ein paar Infos erhält. Danke.
Vielen Dank für Deine Nachricht. Da nicht verheiratet müsste ich doch keinen Unterhalt an meine Partnerin zahlen. Aber für die Kinder (5 und 9 Jahre) nach Düsseldorfer Tabelle, oder?
Ein neues Leben ohne meine Kinder ist nicht so einfach. Letztendlich ist das immer DAS Druckmittel.