4 Antworten

Nein

Wir leben in einem Staat in dem der Täterschutz vor dem Opferschutz rangiert.

Wer hilft indem er abwehrt wird in jedem Falle zum Opfer; gleichgültig ob Notwehr oder Notstand.

Haut man dem Vergewaltiger eine rein wird man bestraft.

Verletzt man den Einbrecher wird man bestraft.

Beißt der Hund innerhalb des befriedeten Geländes den Eindringling, wird der Halter bestraft.

Benutzt man eine legale Schusswaffe zur Selbstverteidigung weil man um Leib und Lebern seiner Familie fürchtet, kann man sich vor der Prüfung und dem Ergebnis der Verhältnismäßigkeit der Mittel kaum mehr retten.

Persönlich halte ich einiges vom "Stand-Your-Ground-Law", so von über 30 amerikanischen Bundesstaaten bezeichnet, die es einer Person erlauben, im Extremfall tödliche Gewalt anzuwenden, um sich gegen einen Eindringling auch mit Waffengewalt ohne vorherige Abwägung der Verhältnismäßigkeit spontan zur Wehr zu setzen.

Was Massenschlägereinen angeht, so sollte man die getrost einer Masse an Polizeibeamten überlassen; die sind da bestens geschult.

Ja

Habe ich bereits mehrfach in meinem Leben gemacht und ermutige auch andere dazu, im Notfall Zivilcourage zu zeigen.

Dafür bin ich zu alt. Ich hätte Angst, dass auch mir etwas Schlimmes geschehen würde.

Nein

Nein. Ich würde unbewaffnet nicht mal gegen 1-2 Unbewaffnete was machen.

Dominik Brunner...