Traktor mit schwarzem Kennzeichen?
Hallo, ich habe eine Frage: Seit mein Opa verstorben ist hat der Traktor der mir vererbt worden ist kein grünes Kennzeichen mehr. Der Traktor fährt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und bei Neuanmeldung würde dieser eine schwarze Nummer bekommen. Zudem habe ich auch noch einen älteren Eicher bekommen, welcher eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h hat mit schwarzer Nummer. Welchen Führerschein bräuchte ich nun mindestens um diesen auch fahren zu dürfen?
3 Antworten
Die Fahrerlaubnis hat nichts damit zu tun, ob's ne grüne Nummer ist. Die grüne Nummer bekommt das Fahrzeug, wenn es ausschließlich für land- und forstwirtschaftliche Zwecke verwendet wird und dafür von der Kfz-Steuer befreit ist.
Was die Fahrerlaubnis angeht: Wenn die Fahrten einem Land- oder Forstwirtschaftlichen Zweck dienen, reicht Klasse L. Vorsicht, diese Fahrerlaubnisse sind an diesen Fahrzweck gebunden!
Spaßfahrten, Fahrten zur Schule o.ä. unterliegen keinem Land- oder Forstwirtschaftlichen Zweck und sind dementsprechend auch nicht mit Klasse L oder T abgedeckt. Sondern da musst du aufs zGG schauen: bis 3,5 t reicht Klasse B, ansonsten muss es C1 oder gar C sein.
ja bei forstwirtschaftlicher tätigkeit ist es lof hat mit dem eigentum nix zu tun
Schwierig. Für den privaten Bedarf Brennholz abzuholen, ist sicherlich keine LoF-Tätigkeit, auch wenn dein Verkäufer oder Schenker Landwirt ist.
Ob es lof ist, wenn du selbst quasi im Auftrag, aber nur zu deinen privaten Zwecken, tätig wirst... gute Frage.
Du kannst auch anderes mit dem Traktor machen und FALLS du angehalten wirst einfach sagen das du auf dem Weg in den wald oder ähnliches bist….
hängt von der tätigkeit ab,bei land und forstwirtschaft reicht der L kannst mit 16 machen.für alles andere geht es nach gewicht vom trecker bis 3,5 ton reicht der B wenn er mehr wiegt brauchst den C1
Das schwarze Kennzeichen hat der Traktor bekommen da du wahrscheinlich keine landwirtschaftlich hast und somit wie jeder andere für dein kvz steuern zahlen musst.
Zählt dann theoretisch zu lof Zwecken, wenn ich aus privatem Forstgrund Brennholz für mich privat raus machen will (mit Erlaubnis des Besitzers wenn das Holz mir nicht gehört) oder greift dann der B/C