Todesfall Sonderurlaub bei Gleitzeit?

6 Antworten

Sofern im Arbeits- oder Tarifvertrag (o.Ä.) ein solcher Anspruch nicht explizit aufgeführt wird, besteht auch kein Anspruch auf Sonderurlaub.

Gesetzlich kann man in der Regel höchstens einen Anspruch auf Sonderurlaub bei direkten Verwandten (Eltern, Geschwister, Kinder) ableiten.

Völlig unabhängig von dem was die anderen bereits geschrieben haben:

Dass du "auf der Arbeit angerufen" hast und "dein Arbeitgeber" (wer genau?) dir "frei" gegeben hat heißt noch lange nicht dass etwas in den Systemen eingetragen wurde. Du warst an dem Tag nicht da, wenn ihr elektronische Zeiterfassung habt und kein Urlaubstag eingetragen war bist du natürlich abwesend. Du kannst mit demjenigen oder derjenigen der oder die dir "frei" gegeben hat gemeinsam prüfen ob ein Tag Urlaub oder ein Tag Sonderurlaub je nach Firmenregeln eingetragen werden kann. Das geht üblicherweise auch noch nachträglich.

Üblicherweise gibt es übrigens beim Tod der Großeltern nur Sonderurlaub bei der Teilnahme an der Beerdigung.

https://www.personio.de/hr-lexikon/sonderurlaub-todesfall/


blacknou67 
Beitragsersteller
 16.12.2024, 16:44

Ich war natürlich dabei bei der Beerdigung und ich habe eine Bestätigung

DerRoll  16.12.2024, 16:52
@blacknou67

Dann ist das was du geschrieben hast missverständlich und unvollständig. Es ändert sich auch nichts am Rest meiner Aussage.

Mein Beileid. Z. B. im TVÖD kriegst du keinen Sonderurlaub wenn Oma/Opa beerdigt werden. Kann aber sein, dass irgendwo steht, dass es dann viel einfacher ist frei auf Urlaubstag-/Überstunden-Basis zu bekommen. Kann in anderen Tarifverträgen/Betriebsvereinbarungen anders sein.

Bzw.: Hat dein Bruder einfach normalen Urlaub genommen?

notting

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

blacknou67 
Beitragsersteller
 16.12.2024, 16:45

Danke. Mein Bruder hat nur so frei bekommen. Es hat kein Urlaubstag genommen.

Sonderurlaub gibt es nur bei direkten Angehörigen (Ehefrau, Kinder oder Eltern)

Bei weitere Verwandtschaft musst du dafür Urlaub einreichen, der auf den Jahresurlaub abgerechnet wird.

Sonderurlaub ist grundsätzlich eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.