Todesfall Sonderurlaub bei Gleitzeit?
Hey,
ich arbeite Gleitzeit und am Freitag ist mein Opa verstorben und ich habe in der Arbeit angerufen und mein Arbeitgeber hat mit frei gegeben. Heute (Montag) stehe ich als Abwesend drin für Freitag, jetzt muss ich die fehlenden Stunden nacharbeiten. Mein Bruder hat Fixarbeitszeiten und er hat frei bekommen und muss nicht nacharbeiten. Bekomm ich nicht Sonderurlaub beim Todesfall?
6 Antworten
Sofern im Arbeits- oder Tarifvertrag (o.Ä.) ein solcher Anspruch nicht explizit aufgeführt wird, besteht auch kein Anspruch auf Sonderurlaub.
Gesetzlich kann man in der Regel höchstens einen Anspruch auf Sonderurlaub bei direkten Verwandten (Eltern, Geschwister, Kinder) ableiten.
Völlig unabhängig von dem was die anderen bereits geschrieben haben:
Dass du "auf der Arbeit angerufen" hast und "dein Arbeitgeber" (wer genau?) dir "frei" gegeben hat heißt noch lange nicht dass etwas in den Systemen eingetragen wurde. Du warst an dem Tag nicht da, wenn ihr elektronische Zeiterfassung habt und kein Urlaubstag eingetragen war bist du natürlich abwesend. Du kannst mit demjenigen oder derjenigen der oder die dir "frei" gegeben hat gemeinsam prüfen ob ein Tag Urlaub oder ein Tag Sonderurlaub je nach Firmenregeln eingetragen werden kann. Das geht üblicherweise auch noch nachträglich.
Üblicherweise gibt es übrigens beim Tod der Großeltern nur Sonderurlaub bei der Teilnahme an der Beerdigung.
Dann ist das was du geschrieben hast missverständlich und unvollständig. Es ändert sich auch nichts am Rest meiner Aussage.
Mein Beileid. Z. B. im TVÖD kriegst du keinen Sonderurlaub wenn Oma/Opa beerdigt werden. Kann aber sein, dass irgendwo steht, dass es dann viel einfacher ist frei auf Urlaubstag-/Überstunden-Basis zu bekommen. Kann in anderen Tarifverträgen/Betriebsvereinbarungen anders sein.
Bzw.: Hat dein Bruder einfach normalen Urlaub genommen?
notting
Danke. Mein Bruder hat nur so frei bekommen. Es hat kein Urlaubstag genommen.
Sonderurlaub gibt es nur bei direkten Angehörigen (Ehefrau, Kinder oder Eltern)
Bei weitere Verwandtschaft musst du dafür Urlaub einreichen, der auf den Jahresurlaub abgerechnet wird.
Sonderurlaub ist grundsätzlich eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
Ich war natürlich dabei bei der Beerdigung und ich habe eine Bestätigung