Theorieprüfung B mit Vorbesitz A1?

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Hallo,

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Die Antwort ergibt sich zusammen aus Anlage 7 der "Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)" in Verbindung mit der "Richtlinie für die Prüfung der Bewerber um eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen (Prüfungsrichtlinie)".

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_7.html

Aus der Prüfungsrichtlinie:

Um eine Erweiterungsprüfung handelt es sich immer dann, wenn eine bestandene, noch gültige theoretische Fahrerlaubnisprüfung oder eine Fahrerlaubnis vorhanden ist.

Viele Grüße

Michael