Testament ändern?
Ein Bekannter (75 Jahre, geistig fit) hat mehrere Erben in seinem handschriftlichen (nicht notariell beglaubigtem) Testament namentlich benannt. Jetzt will er mehrere dieser namentlich benannten Eben durchstreichen, damit nur noch ein einziger Erbe erbt (statt drei). Ist das Testament dann weiterhin rechtens (nur 1 Erbe) oder kann diese seine Willensbekundung (durchstreichen) vom Nachlassgericht verworfen werden ?
Ich bitte um sachliche Antworten und bedanke mich für diese im Voraus !
8 Antworten
Von den Vorgehen ist dringend abzuraten. Denn der übrig gebliebene Erbe müßte nachweisen, das die Änderung vom Erblasser persönlich gemacht wurden. Eine sicherer Handschriftanalyse ist beim reinen Druchstreichen aber extrem schwierig bis unmöglich. Das heißt die Gefahr ist groß, das sich die Durchgeschrichenen erfolgreich dagegen wehren können.
Sinnvoller ist es das Testament einfach neu zu schreiben. Wenn man nur einen Erben einsetzt ist das ja recht einfach. Des Weiteren ist es zu empfehlen, das Testament beim Nachlassgericht zu hinterlegen. Das kostet ein Bischen mehr als 100€, die sich wirklich lohnen. Denn man kann dann sicher sein, das das Testament nicht "verloren geht".
Eine andere Alternative wäre ein notarielles Testament. Das ist mit 75 durchaus zu überlegen. Der Vorteil ist der das ein so einfaches Notarielles Testament zusammen mit der Eröffnungsurkunde wie ein Erbschein wirkt.
Ein Testament kannst du so lange neu schreiben wie du lebst und bei klarem Verstand bist.
Das alte Testament vernichten und ein neues entsprechend den Vorschriften schreiben. Vorsorglich ergänzen, dass alle früheren Verfügungen hiermit widerrufen sind.
Sollte das aktuelle Testament in der Verwahrung sein - zurück fordern und dann das neue zur Verwahrung geben.
Ein handschriftliches Testament abändern - würde ich nicht. Sind diese gestrichenen Personen Pflichtteilsberechtigte - ist die Anfechtung vorprogrammiert.
Er sollte das handschriftliche Testament komplett neu aufsetzen. Durchstreichungen in einem bereits vorhandenen handschriftlichen Testament bringen sehr häufig Schwierigkeiten mit sich.
Wenn er es nicht komplett neu errichten möchte, dann sollte er zumindest unter dem alten Testament einen handschriftlichen Zusatz aufnehmen, in dem er die Änderungen dokumentiert. Natürlich auch diesen Zusatz unterschreiben und mit Ort und Datum versehen.
Er soll es dringend neu schreiben, andernfalls ist Ärger vorprogrammiert. Besser alles mit Notar machen.
Dann sollten aber auch bei jeder Änderung eine beglaubigte Unterschrift unter neutralen Zeugen sein. Oder gleich zum Anwalt.