Taschenrechner an einer Fachhochschule?

2 Antworten

Grundsätzlich ist im Studium auch in den Prüfungen ein Taschenrechner erlaubt, der darf normalerweise nur nicht programmierbar sein.
Ausnahmen kann es natürlich immer mal geben, wenn der Dozent das aus welchen Gründen auch immer für notwendig erachtet.

Ich kann es mir nicht anders vorstellen. Den "ARISTO Schulstab" (die Senioren kennen ihn noch) wird man euch nicht vorschreiben. Ggf. ist ein programmierbarer Taschenrechner nicht erlaubt.