Taferlriss unzulässig?
Hallo an alle, ich brauche bitte eure Hilfe. Ich komme aus Österreich und habe seit kurzem meinen Führerschein. Ich war heute mit zwei meiner Kollegen auf einem Feldweg auf einer Bank. Die Mopeds waren abgestellt und wir haben uns unterhalten.
Dann kam aufeinmal eine Zivilstreife, blieb stehen und die Beamten fragten uns nach unseren Namen. Nach dem wir ihnen unsere Namen und Wohnorte gesagt haben, haben sie gesagt dann stell Ma die Mopeds mal auf die Walze.
Meine beiden Kollegen hatten kein Problem, meine zeigte auf er Walze allerdings 91km/h an. Keine Frage, ist verboten.
Allerdings gab es keinerlei Beweise das dieses Fahrzeug auf der Straße bewegt wurde, da ich stehend angetroffen wurde.
Kann ich trotz dessen belangt werden? Könnte ja sein, das man sie wegen der fotokolisse auf einem Hänger transportiert hat oder ?
7 Antworten
Es dürfte sehr unwahrscheinlich sein das du das Teil da mit einem Anhänger hingefahren hast.
mich schätze mal du hattest den Helm dabei und das Moped war angemeldet bzw es stand weit und breit kein Anhänger in der Nähe.
dann kommt hinzu das der Feldweg nicht abgesperrt ist also frei für jeden befahrbar und somit müsste meines Wissens das Fahrzeug auch dem Original entsprechend fahren.
Hi,
Taferlriss ist freilich ungut, aber ganz ehrlich: Mit irgendwelchen Ausreden wirds nur schlimmer. BH und Zivilpolizei hören jeden Tag die unmöglichsten Geschichten und wenn Du da jetzt probierst, mit einer Lüge raus zu kommen, wirds happig. Ausserdem dauerts durch die Einvernahmen dann noch länger bis Du die Taferl wieder bekommst.
Schau, dass Du die Strafe so niedrig wie möglich halten kannst. Ist so schon teuer genug und je weiter Du Dich rein reitest umso teurer wird es.
LG
Nicht nur der Lenker, sondern auch der Besitzer der Zulassung hat sich da strafbar gemacht. Die Ausrede, ihr hättet das Moped auf einem (unsichtbaren...) Hänger transportiert, greift dann nicht.
Das eigentliche Problem ist nicht die Strafe, sondern dass du mit einem solchen Fake-Moped den Versicherungsschutz verlierst. Wenn du damit einen Unfall baust, zahlt die Versicherung nicht. Wenn jemand dabei Querschnittgelähmt wird, kommt da schnelle eine Million Euro zusammen.
Dir geht es aber um billige Ausreden, um die Strafe zu umgehen.
Kann ich trotz dessen belangt werden?
Ja, natürlich.
Da man immer von der Unschuld ausgeht, nein.
Wir haben extra nachgefragt bei dem Polizeiposten und da wurde uns das gleiche gesagt. Bedeutet das, ich sollte Einspruch einlegen?
Nimm Dir im Bedarfsfall einen guten Anwalt und versuche nicht, die Behörden zu veräppeln.