Studentenwohnheim Zimmerwechsel?

2 Antworten

Ja, der Zimmerwechsel war sehr wahrscheinlich legitim. Als du beschlossen hast, das Angebot anzunehmen, in ein anderes Zimmer zu ziehen, hast du zugestimmt, auf dein ursprüngliches Zimmer zu verzichten. Das Ganze wird dann als Aufhebungsvertrag bezeichnet.

Ob es auch ohne deine Zustimmung legitim gewesen wäre, ist schwierig zu sagen. Es stellt sich schon die Frage, ob es ein Studentenwohnheim im Sinne von § 549 BGB ist oder nicht. Wenn ja, gelten viele Kündigungsschutzvorschriften nicht. In beiden Fällen hängt es aber vom Kündigungsgrund ab, den du schließlich nicht kennst. Wenn die Kündigung

Ich wohne zwar selbst nicht in einem Studentenwohnheim, aber ein paar Bekannte von mir. Teilweise musste sie mittlerweile wechseln, weil ihr altes Studentenwohnheim mittlerweile saniert wird. Das war auch relativ kurzfristig (ca. 2/3 Monate vor Baubeginn). Das wird bei dir wahrscheinlich aber eher nicht der Grund sein. Schließlich weiß man schon vorher Bescheid und würde keine neuen Mietverträge mehr für den Baubeginn schließen. Eventuell sind aber kurzfristig irgendwelche Baumaßnahmen notwendig geworden, z.B. aufgrund eines Wasserrohrbruchs, etc.

Auch MonaLisa557s Theorie finde ich nicht vollkommen abwegig, dass man beschlossen hat, das Zimmer doch an jemand anderes zu vermieten, der es aus gesundheitlichen Gründen braucht.

Lebenistcool123 
Fragesteller
 05.09.2023, 19:57

Danke für den Kommentar! Ich werde mich wie MonaLisa557s schon geschrieben hatte mal bei den melden. Ich fand es nur wirklich wirr wie spontan dies um die Ecke kam. Ich hatte gedacht das so etwas nebenbei Intern geregelt wird aber das ich einen neuen Vertrag unterschreiben muss obwohl ich eigentlich schon das Zimmer sicher hatte ist irgendwie unseriös, aber so sind offizielle Studentenwohnheime wohl.

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Dakaria21  06.09.2023, 02:03
@Lebenistcool123

Melde dich auf jeden Fall mal dort und frage nach dem Grund.

Deiner Einstufung als unseriös würde ich allerdings nicht zustimmen. Die Kommunikation ist misslungen, das kann man gerade bemängeln. Ohne den Grund für diesen Schritt aber auch nicht mehr.

Ich weiß jetzt nicht, was du genau mit "so etwas" meinst, aber bei einem geschlossenen Vertrag wird man kaum noch etwas intern regeln können. Gerade, wenn du ein bestimmtes Zimmer (also Zimmer x in Wohnheim y) angemietet hast, können sie dir nur das eine geben. Wenn der Mietvertrag etwas offener gestaltet ist, steht dort nur "Wohnheim y und Zimmerart", aber auch dann müssen sie erstmal ab Oktober ein freies Zimmer in dem Wohnheim haben. In der Regel gibt es aber lange Wartelisten, weshalb Zimmer nur sehr kurz frei sind.

Natürlich sollte es gar nicht dazu kommen, dass ein vermietetes Zimmer nicht bezogen werden kann. Aber auch hier kann das Studienwerk nicht alles beeinflussen. Es kommt eben immer auf den Grund an, bevor man darüber urteilen kann, ob das Vorgehen unseriös oder sogar kulant war.

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Am besten tufst du mal an und fragst nach dem Grund.

Da es ein Studentenwohnheim ist gibts dort andere Regeln als bei einer regulären Wohnung.

Ich war zwar nur in einem Internat, aber dort waren Zimmerwechsel wenn das Zimmer von jemanden spezielle Bezogen werden sollten.

ZB jemand ist starker Epileptiker und wird daher gleich am Eingang einquatiert. So ist auch das Büro der Nachtschicht nur eine Tür entfernt.

Wenn es also Krankeitsgründe oder ähnliches gibt kann ein Zimmerwechsel durchaus nötig gewesen sein um die Gesundheit der Person zu sichern.