Stromvertrag letztes Jahr im April abgeschlossen und für 2023 vordatiert, Anspruch auf Entfall EEG-Umlage?

1 Antwort

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Das hängt von deinem Vertrag bzw. von der Art der Preisgarantie ab. Hast Du eine eingeschränkte Preisgarantie, also eine Preisgarantie, die nur den Strompreis, aber nicht die Netzentgelte und die Abgaben umfasst, kann der Versorger dir gestiegene Preise aus Umlagen und Netzentgelte weiterreichen. Dann muss er allerdings auch Senkungen weitergeben. Hast Du einen All Inclusive Preis, also eine Preisgarantie, die alles abdeckt, dann muss er dir auch Senkungen oder, wie hier die Abschaffung der EEG Umlage nicht weitergeben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Arbeite seit 25 Jahren bei einem Netzbetreiber.
travorx3 
Fragesteller
 30.01.2023, 22:48

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.
Im Vertrag steht folgendes:
"Ihr Produkt hat eine besondere Preisgarantie bis zum zuvor genannten Datum bzw. bis zum Ablauf der zuvor genannten Monate ab Erstelldatum (vgl. Feld Preisgarantie). Ausgenommen von dieser Preisgarantie sind Änderungen durch die Umsatzsteuer, die entsprechend Ziffer 3.6 der AGB Strom auch während der Preisgarantie weitergegeben werden. Alle anderen Preisbestandteile werden durch die Preisgarantie fixiert."
D.h. Erhöhungen werden ja weitergeben.
Anbieter ist EON.
Vielleicht kannst du mir ja dazu eine Antwort geben, wäre sehr Hilfreich ;) :)

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bikerfan73  30.01.2023, 23:25
@travorx3

Erhöhungen werden nur für die Umsatzsteuer weitergegeben. Alle anderen Preisbestandteile sind fixiert, also auch die EEG Umlage. Die müssen den Wegfall also nicht weitergeben.

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