Stromanbieter?
Hallo zusammen!
Ich bin bei einem Stromanbieter und ziehe um. Nun wurde mir gesagt, ich falle aber bei Auszug in die Grundversorgung der Stadt vor Ort? Also muss ich denen auch kündigen bzw. meinen Auszug mitteilen? Möchte ja nicht Strom für jemand anderen bezahlen.
Ich hoffe, jemand kann mich aufklären :)
3 Antworten
Ein Umzug ist kein Kündigungsgrund. Zumindest dann nicht, wenn der alte Anbieter am neuen Wohnort auch liefern kann und will.
Achtung, Frist beachten: Du musst den Umzug mindestens 6 Wochen vorher beim Anbieter anmelden.
Falls es beim Umzug eine Überschneidung gibt, also kurzfristig beide Wohnungen gemietet sind, fällt eine der beiden üblicherweise in die Grundversorgung. Ich würde den gegenüber dem Anbieter kommunizierten Termin natürlich so legen, dass der (günstige!) Vertrag dort aktiv ist, wo Du Dich auch hauptsächlich aufhältst.
Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/KuendigungLieferantenwechsel/Kuendigung/start.html
"Habe ich bei einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht?"
Nein. Siehe Seite der Bundesnetzagentur:
"Ihre Kündigung sollte daher sechs Wochen vor Ihrem konkreten Umzugstag bei Ihrem Lieferanten ankommen."
Du redest aber von der Sonderkündigung. Beim Umzug mit Vertragsübernahme gibt es keine Kündigung und schon gar kein Sonderkündigungsrecht. Sonderkündigungsrecht gibt es bei einem Umzug nur, wenn der Vertrag nicht mit umziehen kann, weil der Kunde z.B. ins Ausland zieht oder in ein Haushalt zieht, wo bereits ein Stromlieferant vorhanden ist, weil der Haushalt schon länger besteht oder Strom/Gas in den Nebenkosten enthalten sind.
Du vergleichst hier gerade Äpfel mit Birnen und wirfst alles durcheinander.
Und selbst eine Sonderkündigung ist 6 Wochen rückwirkend möglich. Das sind gesetzliche An- und Abmeldefristen an die sich jeder Energieversorger halten muss. Du kannst das normale Sonderkündigungsrecht nicht auf jede Branche übertragen. Dies gilt in der Energieversorgung so nicht. Das ist wie mit diesem "Nach 3 Jahrem ist eine Rechnung verjährt.", wie immer alle behaupten. Nein, in der Energieversorgung nicht, weil es beim Energielieferanten nicht um die Rechnung geht sondern um den Verbrauch. Der Verbrauch nicht verjähren kann. Auch das ist gesetzlich alles geregelt.
Paragraph 41 Absatz 5 bezieht sich lediglich darauf, was im Vertrag stehen muss.
Und auch da sagt der Paragraph lediglich aus, dass der Lieferant 6 Wochen vor der Preisanpassung den Kunden darüber informieren muss, weil der Kunde bei Preisanpassung ein Sonderkündigungsrecht hat. Der Kunde muss sich dann innerhalb der 6 Wochen schriftlich melden und von der Sonderkündigung Gebrauch machen. Wenn die Benachrichtigung z.B.am 12. Februar beim Kunden eintrudelt, dass zum 1.April ne Preisanpassung ansteht, dann hat der Kunde bis zum 31. März Zeit diese Sonderkündigung zu tätigen. Das muss er also nocht 6 Wochen vorher machen sondern innerhalb der 6 Wochen.
Aber es ging hier um einen Umzug und nicht um eine Preisanpassung. 😉
Es geht um einem Umzug und nicht um eine Preisanpassung.
Ich arbeite seit 15 Jahren in meinem Job. Du brauchst du mir meine Arbeit nicht erklären.
Das kommt auf deinen Anbieter an, wie er das handhabt.
Meistens zieht der Vertrag mit um. Rufe bei deinem Stromanbeiter an und frage dort nach, wie du vertraglich gebunden bist bei einem Umzug.
Du rutschst nur in die Grundversorgung, wenn du dir nicht rückwirkend innerhalb von 6 Wochen Wochen einen eigenen Anbieter suchst, wenn dein jetziger Vertrag nicht mit unzieht oder dein jetziger Anbieter dem Netzbetreiber keinen Umzug meldet mit der passenden neuen Zählernummer.
Du musst es ummelden dass du den Strom jetzt in einer adresse beziehst
Kann ich vor Ort einen neuen Anbieter wählen, oder muss ich den Vertrag mitnehmen und an der neuen Adresse weiterführen?
Wenn Dein jetziger Anbieter an der neuen Adresse nicht liefert, musst Du vor Ort einen neuen Anbieter wählen. Das scheint bei Dir wohl der Fall zu sein.
Dass Du dann zunächst in die Grundversorgung fällst, ist nicht weiter schlimm, da Du sofort nach Deinem Einzug mit der neuen Zählernummer einen Stromvertrag mit einem Anbieter Deiner Wahl machen kannst.
Nicht ganz. Der Umzug muss spätestens 6 Wochen nach Umzug mitgeteilt werden. Die 6 Wochen Frist ist rückwirkend und nicht vorlaufend. Das würde auch in der Praxis gar nicht funktionieren, da viele Kunden ihre Schlüssel kurzfristig und noch vor Beginn Mietvertrag erhalten.
Es fällt auch kein Vertrag in die Grundversorgung, wenn der Vertrag mit umzieht und beide Verträge parallel laufen. Liegt einfach daran, dass der Vertrag eigentlich nicht mit umzieht, sondern lediglich die Konditionen. Der Vertrag wird auch bei Mitnahme in die neue Wohnung zur Schlüsselübergabe beendet und der neue Vertrag beginnt zur Schlüsselübergabe neue Wohnung. Der Kunde bekommt also generell einen neuen Vertrag aber mit allen alten Fristen und Konditilnen.
Die Grundversorgung würde nur einspringen, wenn der Kunde nicht die Schlüsselübergabe als Beginn angibt, sondern der Beginn vom Mietvertrag. Dann rutscht der Kunde für diese Tage in die Grundversorgung.
Deswgeen wird beim Umzug generell mit den Daten der Schlüsselübergabe gerechnet.