Streit wegen Auszahlung der Sterbegeldversicherung?
Meine Mutter ist im Februar verstorben. Noch zu ihren Lebzeiten der Mutter hat meine Schwester sie verklagt, da sie Geld von ihr haben will, das es nicht gibt. Sie hat ihren Erbpflichtteil schon bekommen, sie möchte aber mehr haben. Daher die Klage. Da meine Mutter Pflegegrad 5 hatte und ich ihre Betreuerin war, habe ich mich um die anwaltschaftlichen Sachen kümmern müssen.
Meine Mutter hatte eine Sterbegeldversicherung. Ich habe die Beerdigungskosten von ihrem Sparbuch vorgestreckt und habe die Sterbegeldversicherung um Auszahlung des Versicherungsbetrages (ca. 3300 Euro) gebeten. Die wird jetzt aber nur ausbezahlt, wenn meine Schwester dem zustimmt bzw. muss auch eine Kontonummer angegeben werden, worauf der Betrag überwiesen wird. Meine Schwester möchte das Geld aber auf ihr Konto überwiesen haben und stimmt nur dem zu. Sie sagt, das Geld stehe ihr zu, da sie die Ältere von uns beiden ist und sie Geld braucht, außerdem sei es meine Aufgabe die Beerdigung zu bezahlen. Warum auch immer. Jetzt stehe ich da. Soll ich mir einen Anwalt nehmen? Und wenn ja, hat das noch was mit dem Erbrecht zu tun?
9 Antworten
Dann würde ich dem garnicht zu stimmen.dann gehen erstmal beide leer aus. Suche dir einen Anwalt und lass dich beraten.
Dann stimme doch einfach nicht zu, dass das Geld auf das Konto Deiner Schwester kommt. Dann hat sie nämlich auch nichts.
Du kannst ihr erklären, dass sie die Hälfte des Geldes bekommt, wenn das Geld auf Dein Konto überwiesen wird. Ansonsten machst Du gar nichts.
Würde aber sicherheitshalber mal mit einem Anwalt Kontakt aufnehmen.
Wurde ja vom Sparbuch der Mutter bezahlt. Wird also vom gesamten Erbe abgezogen.
Soweit es nur Dich und Deine Schwester gibt wäret Ihr Erben zu gleichen Teilen.
Und sei Dir sicher, Deine Schwester hat garantiert keine höheren Ansprüche als Du, weil sie die "Ältere" ist. Und achte bitte auch darauf, dass alle Forderungen des RA Deiner Mutter vorher erledigt sind.
Besteht hier Uneinigkeit zwischen Euch, so bitte die Versicherung "das Erbe" an Euch zu gleichen Teilen auszuzahlen, soweit nicht noch Verbindlichkeiten zu bezahlen sind.
Bevor irgendein Erbe ausgekehrt wird, sind alle Schulden zu begleichen - z.B. die Miete bis zum Ablauf der Kündigungsfrist.
bestimmte
Wenn es kein Testament gibt, bekommt jeder die Hälfte, wenn Ihr nur nach der Mutter die beiden Erben seid. Von dem Erbe der Mutter sind zuvor die Beerdigungskosten und evtl. offene Rechnungen zu begleichen. Was am Ende übrigbleibt, einschließlich der Sterbegeldversicherung, wenn sie nicht auf eine bestimmte Person lautet, wird auf die Erben aufgeteilt. Nach wem hat die Schwester einen Pflichtteil bekommen? Sollte es nach dem evtl. vorverstorbenen Vater sein, hat das mit dem Erbe nach der Mutter nichts zu tun.
Hallo,
ein ziemliches durcheinander da.
1.Sterbegeldversicherung
Wer ist in der Versicherungspolice als Bezugsberechtigter eingetragen ?
Denn nur an den wird die Versicherung auch zahlen.
2.Erben
Seid ihr die einzigen Erben der verstorbenen ?
Wenn ja,so muß sich deine Schwester zur Hälfte an den Kosten der Beerdigung betiligen, wenn sie Geld aus dem Erbe haben will.
Wer hat denn die Beerdigung bezahlt?