Straßenverkehrsamt Antrag zurückgezogen wegen BtM?
Wird für den Lauf des Verfahrens in jedem Fall alles zurückgezogen (Antrag, Theorieprüftermin)? Bin nie auffällig geworden, es war eine geringe Menge, NRW. Es wäre doch lächerlich wenn man 3 Monate vor der Legalisierung irgendwie 6 Monate jetzt Stress hat. Abstinenznachweis etc wäre garkein Problem, aber dass die 3 Monate brauchen um mir mit etwas auf dem Sack zu gehen was in 3 Monaten nirgendswo mehr stehen wird wäre schon nervig.
2 Antworten
Sofern Du (D)einen Antrag auf FE-Ersterteilung rechtzeitig und fristwahrend bei der Führerscheinstelle wirksam zurüch gezogen hattest vor DEREN Entscheidung, so sehst Du nachträglich in etwa so da wie eine Person die nie einen Antrag auf FE-Erteilung stellte.
Beachte allerdings, dass ein fortlaufender Konsum von Rauschmitteln selbst mit der "Legalisierung" nicht rückwirkend nichtig für einen diesbezüglichen Aktenvoreintrag werden würde.
Eine Voreintragung in einem Register bliebe unter Warhung der Gesetzeslage zu damals geltenden Rechtssprechungen und Gesetzen demnach bis zur Tilgungsreife in FEAR oder der Grenzen zur Nichtverwertbarkeit im BZR dennoch weiter bestehen aufgrund der diesbezüglich alten Sachlagen.
LG
Ok ich hab gesehen es war komisch formuliert. Nur ich habe gehört die FE Behörde bekommt bescheid und friert bzw zieht alles zurück. Mein Antrag ist vor kurzem abgelaufen und ich muss jetzt einen neuen stellen. Allerdings weiß ich garnicht ob das funktioniert weil jetzt die BtM Geschichte dazu kam. Sperren die mich jetzt indirekt wirklich bis Verfahrensende (vorraussichtlich 3 Monate sagen Kollegen von mir) vom Führerschein? Oder ist das nicht immer der Fall?
Diese Frage läßt sich aus einem noch nicht endgültig abgeschlossenen Verfahern heraus leider nicht endgültig beantworten als Laie ohne konkterte Sach- / und Fallkenntnis.
So ergibt sich dann auch der sinnhafte Berufstand eines spezialisierten Fachanwaltes für bestimmte Sachverhalte im akuten Bedarf. LG
Naja, selbst wenn derKoneum legalisiert wird bedeutet das ja nicht, dass man, wenn man konsumiert hat, Auto fahren darf. Alkoholkonsum ist ja auch legalisiert, aber ab einer bestimmten Grenze darf man auch nicht fahren.
Hab ich auch nicht behauptet. Ich habe in der Frage ja auch indirekt gesagt dass ich nicht Komsumiere (Beim part mit dem Abstinenznachweis). Mir geht es lediglich um meine Anträge und wie lange ich auf den Führerschein jetzt scheißen kann.
Ich meine der Fahrlehrer hatte mir gesagt der Antrag ist abgelaufen weil ich 1 Jahr lang es nicht geschissen bekommen habe den führerschein zu machen.