Strafe wegen zu spät zur Arbeit erscheinen in der Freizeit möglich?

4 Antworten

Nein, das ist nie im Leben rechtlich oke.

wenn Arbeitsbeginn um 7.30 Uhr ist musst du auch ab da bezahlt werden, da macht sich dein Arbeitgeber, wenn er dich erst um 7.50 Uhr bezahlt strafbar.

und die Besprechung am Morgen ist eigentlich auch Arbeitszeit.

bsp: in der Industrie ist auch rechtlich Arbeitszeit das Anziehen von Arbeitskleidung, wenn du es fürs arbeiten brauchst.

Arbeitsbeginn ist 7:30Uhr (laut Ausbildungsvertrag), und die Zeit ab der wir bezahlt werden ist 7:50Uhr.

Im Ausbildungsvertrag ist eine monatliche Vergütung vorgesehen. Die ist selten pro Stunde definiert, sondern pauschal für den Monat mit seiner Rahmenarbeitszeit.

Ob da bei dir tatsächlich diese 20 Minuten pro Tag nicht bezahlt werden, hängt letztlich davon ab, welche Rahmenarbeitszeit genau definiert ist, wie die tatsächlichen Arbeitszeiten aussehen, ob sich daraus ergebende Überstunden separat geführt werden und diese 20 Minuten auf dem Überstundenkonto zu finden sind oder ob du für diese 20 Minuten pro Tag auf der Vergütungsabrechnung Abzüge hast.

7:15Uhr sollen jedoch alle schon angetreten sein für die Arbeitsbesprechung und ich komm immer 1-3 Minuten später. 

Womit der Chef mit seiner Aussage über deine Pünktlichkeit zumindest in sofern Recht hat, dass du für die Besprechung nicht rechtzeitig da bist. Das ist allerdings nur dann interessant, wenn die Arbeitszeit um 7:15 beginnt und nicht erst um 7:30.

Offensichtlich hat dein Chef hier noch reichlich alte Regelungen im Kopf, die früher mal üblich waren, heute aber bereits durch gesetzliche Änderungen so gar nicht mehr gemacht werden dürfen.

Wenn die Mitarbeiter um 7:15 umgezogen und arbeitsbereit anwesend sein müssen, dann ist 7:15 Arbeitsbeginn. Und wenn ihr euch im Betrieb umziehen müsst. ist sogar die Umkleidezeit davor ebenfalls Arbeitszeit....

Arbeitsbeginn ist 7:30Uhr (laut Ausbildungsvertrag), und die Zeit ab der wir bezahlt werden ist 7:50Uhr.

Das heißt dein Tag beginnt mit einer 20 minütigen Kaffeepause? In der Zeit kümmerst du dich hoffentlich nur um dich selbst. Was für nicht bezahlt wird schuldest du auch nicht deinem Arbeitgeber.

7:15Uhr sollen jedoch alle schon angetreten sein für die Arbeitsbesprechung

Ganz kurz gesagt, dein Arbeitgeber kann nicht über deine Freizeit verfügen.

Also entweder beginnt deine Arbeitszeit ab 07:15 Uhr oder die Mitarbeiterbesprechung ist eine freiwillige Maßnahme.

Was sind das denn für Zustände? Ihr solltet euch zusammenschließen und erst ab 7:50 Uhr auf der Arbeit erscheinen. Wenn du nicht bezahlt wirst dann musst du nicht zur Arbeit gehen.

Du solltest dringend Rücksprache mit der IHK und deiner Gewerkschaft halten und eine neue Stelle suchen. Verklag deinen Chef wegen der gestohlenen Löhne.