Strafe für anfassen?
Ich habe eine Kröte aufgehoben, die auf einen Rasen wollte aber es nicht geschafft hat da die Randsteine zu hoch waren, sie sprang mir auf die Schulter und fiel runter. Ich wollte nicht das sie sich verletzt also habe ich sie mit dem Arm wieder aufgefangen. Sie ist dann in die große Tasche in meiner offenen Jacke gekrabbelt.
Ich habe sie sofort wieder rausgeholt und sie wurde nicht verletzt oder missbraucht.
Ich hatte dies bereits in einer anderen Frage geschildert und mir wurde gesagt das es verboten ist Erdkröten in Gewahrsam zu nehmen. Aber ich habe sie nur hochgehoben, um ihr zu helfen. Das sie aus Panik in die Tasche gekrabbelt ist ist ja nicht wirklich meine Schuld.
Also, kann ich dafür nun bestraft werden?
1 Antwort
Nein, kannst - und darfst - du nicht !
Ich bringe mehrmals im Jahr viele Kröten von der Straße in Sicherheit vor den Autos...
Denk` dir nix:
Bei uns in Bayern gilt es als "Wilderei", (von anderen) überfahrene Tiere von der Fahrbahn an den Rand - oder in eine Hecke - zu legen...
Ich tue es dennoch - weil auch Tiere im Tod eine Würde haben sollten, und nicht plattgewalzt werden sollten wie Schuhsohlen !
Manche sog. "Gesetze" sind einfach nur zum K.tzen...:(