Strafbar oder nicht?

6 Antworten

Hallo

Das kommt immer auf die Umstände des Falles an. Wenn dem Kuss keine sexuelle Komponente anhaftet erachte ich es als schwierig, hier eine Strafbarkeit zu begründen.

Sollte die Person aber festgehalten worden sein (für diese Handlung) oder sonst wie zusätzlich bedrängt worden sein würde ich dies als als sexuelle Belästigung (184i StGB) ansehen.

Die sexuelle Belästigung ist eine strafbare Handlung, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden kann. Der Gesetzestext definiert sexuelle Belästigung als "unerwünschtes sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch das unerwünschte Berühren des Körpers zählt". Ein unerwünschter Kuss kann also unter Umständen (je nach Kontext) als sexuell bestimmtes Verhalten und damit als sexuelle Belästigung angesehen werden.

Jeder Mensch hat das Recht, seine Würde zu schützen, und das schließt auch das Recht ein, selbst darüber zu entscheiden, wer einem körperlich nahe kommen darf und wer nicht.

Liebe Grüsse,

Jasmin ☀️ 💋 ☀️

Nicht fragen heißt noch nicht, dass es kein Einverständnis gäbe.

Ohne Einverständnis ist es aber sicher strafbar, bzw. eine sex. Belästigung.

Gerne darfst Du Dir den nachfolgenden Link zu Gemüte führen, bzw dort nachlesen, welcher Straftatbestand hiermit erfüllt wäre/ist & welche strafrechtlichen Konsequenzen damit einhergehen können/werden:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184i.html

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja, das is strafbar und wird auch bestraft, sobald jemand Anzeige macht

Aber selbstverständlich! Das ist sexuelle Belästigung!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin Selber in einer tollen Beziehung.