Strafbar bei Sex mit 13 jährigen?

11 Antworten

Mach ich mich strafbar wenn ich mit ihm schlafe, weil er ist erst 13?

Kommt drauf an, wo ihr lebt.

In Deutschland würdest Du dich bei jeder sexuellen Handlung mit ihm strafbar machen, in Österreich oder Schweiz hingegen wäre alles erlaubt.

Allerdings werden bei einem so geringen Altersabstand etwaige Verfahren in Deutschland üblicherweise eingestellt. Wenn nicht: Ermahnung oder ein paar Stunden Sozialarbeit.

Und können meine Eltern das verbieten, wenn die das rausbekommen.

Grundsätzlich können die Eltern ihren Kindern Sex nur bis 14 verbieten. Da Du aber hier illegal handeln würdest, wäre es a) zu deinem Eigenschutz sinnvoll, und b) könnte man ggf. die Eltern bei einer Duldung mitbelangen.

Sobald er dann 14 ist, ist es dann aber nur noch eure Sache, die ihr selbst entscheidet.

Also viel Glück euch beiden! :-)

in Schweiz und Österreich ist es legal, in Deutschland nicht, allerdings hättet ihr aufgrund des geringen Altersunterschieds auch kaum was zu befürchten, wenn es rauskäme (der 13jährige als nichtstrafmündig sowieso nicht).

Tand0r  17.06.2021, 20:48

In Deutschland hat man im Moment bei geringen Altersunterschied tatsächlich nichts zu befürchten.

Das ändert sich aber zum 1.7..

Dann kann ein Staatsanwalt oder Richter das Verfahren bei sexuellen Vergehen gegen Kinder nicht mehr einstellen.

Und es gibt praktisch keine minderschweren Fälle mehr.

Wie das dann in der Praxis bei solchen Fällen gehandhabt wird kann derzeit keiner sagen.

Theoretisch gibt's dann für den 14 jährigen zwingen Jugendhaft.

Von daher finde ich deine Aussage so im Moment gefährlich.

Der Fragesteller sollte im Moment wirklich warten bis beide 14 sind.

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Libertinaerer  17.06.2021, 20:59
@Tand0r
Wie das dann in der Praxis bei solchen Fällen gehandhabt wird kann derzeit keiner sagen.

Da ändert sich in SO einem Fall nichts.

Theoretisch gibt's dann für den 14 jährigen zwingen Jugendhaft.

Theoretisch kann es die jetzt schon geben, in so einer Konstellation gibt es das aber praktisch nicht - und wird es auch zukünftig nicht geben.

Darauf wurde ausdrücklich geachtet.

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Das kann Problematisch werden, Du hast erst ab 14 das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Die Eltern Deines Freundes können Dir ziemlich Ărger machen, aber wenn es niemand erfährt. Ich war vor ein paar Monaten in einer ähnlichen Situation, ich bin im Dezember 18 "geworden, mein Freund, mit dem ich schon fast vier Jahre zusammen bin erst im März. Wir sind offen Schwul und unsere Familien hatten damit gar keine Probleme. Rein rechtlich hätten wir das nicht wirklich gedurft. Mein Freund und ich haben auch in Eurem Alter heraus gefunden das wir schwul sind und wir wissen nur zu gut wie schwierig das für Jugendliche ist. Ich habe hier schon viele Antworten zu diesem Thema geschrieben. Wenn Du Fragen hast, kannst Du mich gerne anschreiben.

Be proud, Tom 🏳️‍🌈

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

So ist es! und bis Du 18 bist, können Deine Eltern sicherlich diese Beziehung verbieten!Spielt keine Rolle, ob die hetero , oder schwul ist.

Phillipp14 
Fragesteller
 17.06.2021, 20:04

Aber das ist doch meine sache in wen ich mich verliebe

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Phoenix2018  17.06.2021, 20:05
@Phillipp14

mit 14 bist du soweit selbstbestimmt dass du über deine Partner selbst entscheiden kannst. deine Eltern haben da kein großes Mitspracherecht mehr.

das mit dem bis 18 warten ist übertrieben.

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musso  17.06.2021, 20:15
@Phillipp14
Aber das ist doch meine sache in wen ich mich verliebe

Ja, du darfst Dich verlieben, aber keinen Sex mit jemandem unter 13 haben.

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Libertinaerer  17.06.2021, 20:48
bis Du 18 bist, können Deine Eltern sicherlich diese Beziehung verbieten!

Das ist natürlich ganz großer Unsinn!

Im Gegenteil schützt das deutsche Recht hier sogar ausdrücklich - ja sexuell selbstbestimmte - Jugendliche vor ggf. verpeilten Eltern.

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20Tomm02  17.06.2021, 23:21

Was in dem Kommentar steht Das stimmt so nicht, mit 14 hast Du ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, da können Dir Deine Eltern nicht mehr reinreden.

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verboten ist es tatsächlich als über 14 mit unter 14.

wenn ihr nicht erwischt werdet, interessiert es natürlich niemanden, aber wenn dann kann es böse werden.

Phillipp14 
Fragesteller
 17.06.2021, 20:05

Was kann mir dann passieren?

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Phoenix2018  17.06.2021, 20:08
@Phillipp14

Anzeige und Gerichtsverhandlung. und leider ist in den Fällen auch kein Freispruch möglich, wenn irgendwas gelaufen ist. das heißt dass du auf jeden Fall irgendeine Strafe kriegen würdest.

wie die ausfällt kann natürlich keiner sagen.

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Libertinaerer  17.06.2021, 20:11
@Phoenix2018
leider ist in den Fällen auch kein Freispruch möglich

Doch. Üblicherweise werden solche Verfahren schlicht eingestellt.

Falls wider Erwarten nicht: Ermahnung oder ein paar Stunden Sozialarbeit.

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Phoenix2018  17.06.2021, 20:12
@Libertinaerer

ok, wenn das machbar ist durch die StPO ist das ok. wäre auch gut wenn das im Ermessen des Gerichts liegt einstellen zu können.

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Tand0r  17.06.2021, 20:51
@Libertinaerer

Das ändert sich aber zum 1.7..

Ab dann ist eine Einstellung nicht mehr möglich, und es gibt praktisch keine minderschweren Fälle mehr.

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Libertinaerer  17.06.2021, 20:55
@Tand0r
Das ändert sich aber zum 1.7..

Nein.

Ab dann ist eine Einstellung nicht mehr möglich, und es gibt praktisch keine minderschweren Fälle mehr.

Ist für die Einstellung bei so einer Konstellation ohne Belang.

Das wurde vorher ausdrücklich diskutiert.

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Tand0r  17.06.2021, 20:59
@Libertinaerer

Es wurde diskutiert aber soweit ich informiert bin eben gerade keine Ausnahme bei geringem Altersunterschied eingeführt.

Es ist jetzt eben immer eine Verbrechen mit entsprechenden Strafen.

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Libertinaerer  17.06.2021, 21:03
@Tand0r

Es war/ist auch jetzt schon immer eine Straftat, nur das mit den Verfahren und Strafen wird im Jugendstrafrecht grundlegend anders behandelt, als bei Erwachsenen.

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Libertinaerer  17.06.2021, 21:41
@Libertinaerer

Nachtrag:

Da Du nachträglich in deinem Kommentar noch "eine Straftat" in "eine Verbrechen" geändert hast: Der Knackpunkt ist nicht die Frage, ob ein "Verbrechen" (Mindestrafe nach Erwachsenenstrafrecht ein Jahr Gefängnis) oder nur ein "Vergehen" (Mindestrafe unter einem Jahr Gefängnis) vorliegt, sondern ob die tatsächliche Strafe mindestens zwei Jahre Gefängnis beträgt, oder eben weniger.

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