Strafbar.?

3 Antworten

Nein, weswegen sollte sie doch denn anzeigen? Sie hat dir ein Foto geschickt, du hast es nicht verbreitet. Alles gut solange es kein Nacktfoto von einem deutlich minderjährigen Mädchen ist.

was ist "deine Galerie" ?

wenn die nur auf deinem Handy oder PC ist, kannst du das machen wie du willst, das Recht am eigenen Bild betrifft die "Verbreitung" nicht den Besitz der Bilddatei.

Wenn es aber in deinem social Media Profil einsehbar ist, ist es rechtlich ein Verbreiten. Das ist aber auch kein Grund für eine Anzeige. Sie kann dich bitten es rauszunehmen und gut ist .. weigerst du dich, kann dir ihr Anwalt ein teure Abmahnung schicken. Strafrecht ist das nicht, dass wäre es, wenn es ein kompromittierende Foto wäre, also ein Nacktfoto oder ein Foto in peinlicher Situation.

Fragesteller152  22.11.2021, 22:06

Nein, es betrifft auch den Besitz, was laberst du? Dann kann ja jeder ungehindert Bilder machen und behalten. Behalt dein Halbwissen bei dir

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TomEF98  27.02.2022, 11:08
@Fragesteller152

Das ist unterschiedlich. Manche Messengerdienste wie Whatsapp speichern Bilder automatisch in der Galerie des Smartphones. Durch schicken des Bildes über diesen Messenger kann man das als Zustimmung werten, dass das Bild gespeichert bleibt, bis man explizit die Löschung verlangt (dem nicht nachzukommen wäre dann strafbar)

Das ist was anderes als wenn ein Messenger ein speichern des Bildes nicht erlaubt, und man macht z.B. einen Screenshot

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Vielleicht, kommt drauf an wenn sie will das du es löschst dann lösch es , sie könnte tatsächlich damit zur Polizei gehen wie die reagieren weiß ich jetzt nicht hör einfach auf sie und alles ist gut