Ist es strafbar?

4 Antworten

Nö, beide Ü18 - damit weder Kinder- noch Jugendpornographie - und beide ungezwungen

Alles fein ^^

Nein. Was sollte da wohl strafbar sein? Allerdings sollte man niemals Bilder an Dritte weitergeben

Natürlich nicht
Wer freiwillig freizügige Bilder verschickt ist selbst Schuld, wenn derjenige es dann später bereut