Storno FeWo zu 4 gebucht?

3 Antworten

Das wird schwierig, da ihr sicherlich wer was mündlich vereinbart habt ; - )

Bei einer Klage würde das Gericht auch sicherlich einen Kompromiss vorschlagen und dann trägt jeder die Kosten des Verfahrens selber.

Überlege dir mal folgende Strategie: lass irgendeinen unangenehmen Zeitgenossen deine Reise antreten. Mal sehen, ob die anderen dich dann nicht doch noch schnell auszahlen ; - )


Suellen454 
Beitragsersteller
 23.05.2025, 09:54

😄 gute Idee

CK1986  23.05.2025, 10:15
@Suellen454

Nein, dass ist keine gute Idee... denn DU bist der Vertragspartner im internen Vertragsverhältnis. Nicht irgendjemand anderes. Eine Änderung dieses Vertragsverhältnisses kannst du nicht einseitig entscheiden.

Die FeWo wird das gleiche Kosten, ob sie von einer oder von 4 Personen genutzt wird.

Krankheitsbedingter Schaden ist bei einer Reiserücktrittsversicherung einzureichen.

Still  23.05.2025, 10:17
@CK1986

Der FS hat bezahlt und es wurde sicherlich nicht vereinbart, sondern nur angenommen, dass auch er die Reise antritt.

CK1986  23.05.2025, 11:23
@Still
Der FS hat bezahlt und es wurde sicherlich nicht vereinbart, sondern nur angenommen, dass auch er die Reise antritt.

Auch eine mündliche Absprache ist ein Vertragsverhältnis.

Suellen454 
Beitragsersteller
 25.05.2025, 10:46
@CK1986

Apropos mündliche Absprache: Es wurde aufgrund meiner chronischen Erkrankung im Vorfeld (gebucht wurde Ende letzten Jahres) mündlich abgestimmt, dass ich nur mitmache, wenn die FeWo eine kostenlose Stornierung beinhaltet.

CK1986  26.05.2025, 08:27
@Suellen454

Hallo,

und was sagen deine Mitreisenden nun zu dieser Vereinbarung? Warum wollen sie sich nicht mehr daran halten?

Die Schwierigkeit in solchen Fällen ist natürlich die Nachweisbarkeit der mündlichen Absprache und, vor allem auch deren Details.

So wie du es hier gerade geschrieben hast, würde man, mit etwas Geschick sagen können, deine Bedingung war, dass die Fewo eine kostenfreie Stornierung beinhaltet... nicht, dass DU kostenfrei stornieren kannst.

Du siehst also, die eigentliche Formulierung kann hier sehr entscheidend sein - die wiederum, wenn sie nur mündlich vorhanden ist, besonders schwer nachweisbar ist. Gibt es irgendwas schriftliches darüber? Und seien es ein paar WhatsApp Nachrichten?

Das Vorgehen wäre hier vermutlich also zunächst, ab sofort nachweisbar schriftlich zu agieren. Fordere den Reiseanmelder auf, wie vereinbart die Buchung zu stornieren und deinen gezahlten Betrag zu erstatten.

Da ich dir an einer anderen Antwort gesagt habe, dass die Reiseversicherung in dem Fall ggf. doch zahlen könnte - hier kommt wieder eine Aussage von dir, die es wahrscheinlich macht, dass dem nicht so ist.

Du hast eine chronische Krankheit - das hast du bisher leider nicht erwähnt. Das kann u.U. aber für die Versicherung sehr relevant sein. Viele Versicherungen schließen chronische Krankheiten aus. Auch hier kommt es wieder sehr auf den Einzelfall an.

LG, Chris

Suellen454 
Beitragsersteller
 26.05.2025, 13:42
@CK1986

Vielen Dank Chris für deinen ausführlichen Kommentar. Beweise habe ich nicht, werde es aber als Grund anbringen, sich zumindest zu einigen und die (meine) Kosten durch vier zu teilen. 🤷🏼‍♀️

Wie kann ich hier vorgehen (privatrechtlich)?

Vermutlich gar nicht, wenn diese Eventualität eines kurzfristigen Ausfalls nicht vorab mit den anderen besprochen wurde.

Die kostenlose Stornierungsmöglichkeit bezieht sich ja nur auf die Unterkunft als solches, nicht aber auf das "Innenverhältnis", wenn jemand ausfällt.

Warum sollten die anderen auch deinen Anteil bezahlen? Sie können ja nichts dafür, dass Du nun kurzfristig ausfällst.

Alternativ kannst Du das auch mit deiner Reiserücktrittsversicherung besprechen. Vielleicht erstatten die auch deinen Anteil.


Suellen454 
Beitragsersteller
 23.05.2025, 09:57

Das habe ich auch schon angefragt: Wenn man noch die Möglichkeit hat zu stornieren, dann keine Kostenerstattung 🤷🏼‍♀️

CK1986  23.05.2025, 10:16
@Suellen454

Soweit ich verstehe, bist du aber nicht der Reiseanmelder, also der Buchende der FeWo. Du hast also keine Möglichkeit zu stornieren. Dir entsteht ein Schaden und dieser ist durch die RRV abgesichert - sofern eben versicherte Gründe für den Rücktritt vorliegen.

Suellen454 
Beitragsersteller
 23.05.2025, 12:11
@CK1986

Ja, die Reise wurde nicht durch mich gebucht…das werde ich dann nochmal anfragen, da habe ich mich bestimmt falsch ausgedrückt 😬 Danke dir für den Hinweis 👍

Wurde denn mal nachgefragt, ob eine Teilstornierung möglich ist, damit du etwas wieder bekommst? Verlangen kannst du nicht das die anderen deinen Anteil zahlen, da können sie nicht dafür. Der Anmelder kann entscheiden ob er stornieren möchte. Ist es denn eine hohe Summe?


Suellen454 
Beitragsersteller
 25.05.2025, 10:41

Nein, ich könnte einen Ersatz anmelden. Die Wohnung kann sonst nur komplett storniert werden.