Steuer?

3 Antworten

Von Experte kegus bestätigt

Da kann ich keinen genauen Wert X nennen, da das jedes Mal variiert.

Kurzum: Ich würde das erstattet kriegen, was ich zu viel unterjährig gezahlt habe (sprich wenn ich mehr Lohnsteuer/Vorauszahlungen geleistet habe, als Einkommensteuer im Steuerbescheid festgesetzt wird).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig

Das kann man nicht pauschal sagen.

Nach Abgabe der Steuererklärung wird dein zu versteuerndes Einkommen berechnet, also alle Einkünfte unter Berücksichtigung der Werbungskosten zusammengerechnet, Sonderausgaben ggf außergewöhnliche Belastungen abgezogen und entsprechend die tarifliche Einkommensteuer festgesetzt. Davon werden dann ggf 20% von zb der lohnkosten von Handwerkern oder 50% von parteispenden als steuerermäsigung abgezogen bis die finale Einkommensteuer. Davon wird dann das abgezogen was zb als Lohnsteuer vorausgezahlt wurde. Und dann ergibt sich entsprechend die Erstattung oder Nachzahlung.

Ziemlich genau die Summe die ich zu viel vorausgezahlt habe.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"