Steine auf Bahngleise?

5 Antworten

Haben wir früher oft gemacht, und ist nie was passiert.

Aber in der Schweiz, da sah man das nicht so tragisch.

Allerdings waren da damals Loks dran mit 20 Tonnen Achslast, was heute nicht mehr der Fall ist.

Heute würde ich das auch nicht mehr machen.

Später hatte ich dann als Mitarbeier im Lokunterhalt oft die Möglichkeit Unfälle aus nähester Nähe anzusehen, Inklusive herausoperieren von Leicheteilen in von der Bahn überfahrenen Autos: Eine Entgleisung ist nie vorgekommen.

Wahrscheinlich wird nichts passieren, denn die Bahn hätte die Beweispflicht, dass ihr das wart. Aber lern draus und unterlass in Zukunft solche Sachen.

Nach § 315 StGB wird ein gefährlicher Eingriff in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr mit einer Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren bestraft. In sogenannten minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren zu erkennen.

Man lernt aus Fehlern?

Wenn der Zug entgleist und vor euch ein Toter liegt, lernst du fürs leben im Jugendknast.

Du warst dabei. Hättest ihn davon abhalten können.

Das ist ganz offiziell

ein gefährlicher Eingriff in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr nach $315 StGB

Unbedingt vermeiden, irgendwo an der Böschung rum zu klettern! Lebensgefahr! Züge kommen schnell und unvermittelt! Und nur der Fahrdienstleiter kennt den ganzen Fahrplan einer Strecke …

Der Triebfahrzeugführer hat wohl eher angehalten, um euch aufzufordern, den Gefährdungsbereich zu verlassen.

Werden Personen am Gleis gesehen, wird der Abschnitt gesperrt und abgelaufen/auf Sicht befahren. Das führt zu erheblichen Verspätungen und kann für aufgegriffene Personen teuer werden! Verspätungen durch Fremdeinfluss machen mindestens ein Drittel aller Verspätungen aus.

Wenn hier im Forum Leute einschlägige Erfahrungen haben und nichts passiert ist, so ist das Glück – aber keine Garantie darauf, dass das weiter so läuft. Kein Kinderspiel! Nicht nachmachen!

Weiter: Steine können schon bei Annäherung des Zuges verrutschen und nur teilweise erwischt als Geschoss davon zischen.

Deine Beteuerung, nichts gemacht zu haben, sind genau deine Verfehlung: Wer eine schlechte Handlung zulässt ohne davon abzuraten oder sie zu verhindern, macht sich nicht minder schuldig.

bringt euch bitte nicht wieder in Gefahr! Juristische Konsequenzen wären vermutlich auch bei jugendliches Alter angepasst worden.

Woher ich das weiß:Hobby – ehemaliger Inhaber des Bahn-Berechtigungsausweis B