Steht mir Unterhalt zu?

LePetitGateau  05.08.2023, 23:29

Wohnst du noch daheim? Und wenn du nicht daheim wohnst, wieso bist du ausgezogen?

Reckfleck123 
Fragesteller
 05.08.2023, 23:48

Hab nh eigene Wohnung schon seit einem Jahr aber ohne Ausbildung bis jetzt. Ist ab 20. meine erste schulische Ausbildung

2 Antworten

Du machst was für eine Ausbildung? Berufliche Ausbildung, schulische Ausbildung, Studium...?

Du wohnst noch Zuhause? Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung (netto)? Gibt es vorrangige Leistungen wie BAföG? Wie alt bist du? Ist es deine erste Ausbildung? Gibt es vorrangige Unterhaltsberechtigte? Wie hoch ist das bereinigte Netto der Eltern?

Das sind alles Fragen die beantwortet werden müssen um beurteilen zu können ob und in welcher Höhe deine Eltern dir zum Unterhalt verpflichtet wären (in der Theorie).

Nur mal ein Beispiel:

Du hast im Juli die Schule beendet, du wohnst nicht bei deinen Eltern weil deine Ausbildungsstätte zu weit von Zuhause entfernt ist. Dein Ausbildungsvergütung beträgt 800 Euro, deine Eltern leiten dir das Kindergeld weiter.

Dein Anspruch gegen die Eltern: 0 Euro.

Warum? Weil deine Ausbildungsvergütung bis auf 100 Euro voll angerechnet wird und das Kindergeld ebenfalls. Dein Anspruch würde bei pauschal 930 Euro liegen inkl. Kindergeld mit eigener Wohnung.

Rechnung: 800 - 100 +250 (Kindergeld) = 950 Euro

Du kannst deinen Bedarf decken. Und zwar ab Ausbildungsbeginn! Auch wenn deine Ausbildungsvergütung erst zum Monatsende gezahlt wird. Also deine Eltern würden dir ab August nichts mehr zahlen müssen.


Reckfleck123 
Fragesteller
 05.08.2023, 23:46

hallo ja war etwas komisch Formuliert. Das mir Unterhalt zusteht weiß ich aufjedenfall das wurde schon geprüft die eigentliche Frage ist aber ob ich für diesen Monat auch schon Geld bekomme vor dem 20. oder erst zum nächsten monat

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Kessie1  06.08.2023, 12:27
@Reckfleck123

Im Monat des Ausbildungsbeginns, angepasst dann zu dem, was ab da berechnet wurde mit der Ausbildungsvergütung / BAföG / BAB und dem Kindergeld.

Bei einer schulischen Ausbildung wäre das dann BAföG, falls Anspruch besteht.

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Während eine kurzfristigen Übergangszeit zwischen einzelnen Ausbildungsschritten sind deine Eltern weiter Unterhaltspflichtig, ja.