Steht der Denkmalschutz über Barrierefreiheit?
Hallo,
ich wohne in einem denkmalgeschützten Haus. Dieses hat nach außen öffnende Fenster, die sehr schwer zu putzen sind. Im unteren Bereich muss ich von außen eine Leiter auf unebenes Kopfsteinpflaster stellen. Im oberen Bereich komme ich zum Putzen gar nicht an die Fenster, da die Fensterbänke sehr tief sind und ich nicht an die nach außen geklappten Fenster gelange.
Ich möchte die Fenster gegen nach innen öffnende austauschen, damit ich sie besser putzen kann. Der Denkmalschutz sagt nein, obwohl ich sagte, dass ich nicht in der Lage bin, die Fenster alleine zu reinigen.
Ich habe eine anerkannte Schwerbhinderung. Ist das vielleicht ein Möglichkeit, doch noch die Genehmigung zu bekommen?
Es kann doch nicht sein, dass der Denkmalschutz über allem steht und ich Fenster einbauen muss, die ich nicht alleine pflegen kann.
Bin für jeden Tipp dankbar!
5 Antworten
Wenn du es nicht schaffst, die Fenster selbst zu reinigen, musst du jemanden beauftragen, der er hin bekommt.
Der Denkmalschutz hat eben seinen Sinn, das historisches erhalten bleiben soll.
Es verlangt ja auch niemand, das die chinesische Mauer rollstuhlgerecht umgebaut wird, nur weil es heute möglich wäre.
Ich bin grundsätzlich natürlich für Denkmalschutz. Ich liebe historische Häuser und wohne deshalb auch in einem. Ich möchte auch keine modernen Plastikfenster oder sowas.
Historische Holzfenster die von der Sprossenaufteilung und Farbe dem Denkmalschutz entsprechen. Nur eben statt nach außen nach innen öffnend. Optisch macht das für das Haus überhaupt keinen Unterschied.
Handelt es sich um Ihr Eigentum, für das Sie Denkmalschutz beantragt wurde und für dessen Instandhaltung auch Mittel auf dem Denkmalschutz beantragt und bewilligt worden sind und Sie erhöhte Abschreibung steuerlich geltend machen?
Dafür haben Sie aber jetzt ein wunderschönes Denkmal in Originalzustand!
Versuchen Sie es aus der Denkmalliste rauszuboxen oder falls es Ihnen zu viel Mühe macht, einfach verkaufen!.
Im oberen Bereich komme ich zum Putzen gar nicht an die Fenster, da die Fensterbänke sehr tief sind und ich nicht an die nach außen geklappten Fenster gelange.
Der Zusammenhang mit deiner Behinderung erschließt sich da nicht wirklich.
doch, das kann sein. du musst ja nicht ausgerechnet in einer Wohnung leben, die du nicht putzen kannst - bzw gibt es Pflegegeld etc, mit dem du jemanden bezahlen kannst, der das für dich macht. genau dazu ist es da.
Es gibt Leitern bei denen man die Holme an einen unebenen Untergrund anpassen kann.
Wenn du aufgrund deiner Behinderung nicht in der Lage bist die Fenster zu Putzen dann prüfe ob du nicht Zuschüsse für die Beauftragung eines Fensterputzers beantragen kannst.
Es ist mein Eigentum, Fördergelder habe ich nicht bekommen und werde es auch nicht. Habe extra nachgefragt. In unserem Landkreis werden nur öffentliche Gebäude gefördert. Die Töpfe sind leer, ich muss alles alleine finanzieren